Auszug - Vorschlagsliste für die Wahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht Berlin - Amtsperiode ab 1. Januar 2019  

 
 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 28.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0499/XX Vorschlagsliste für die Wahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht Berlin - Amtsperiode ab 1. Januar 2019
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt gem. § 28 i.V.m. § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste von mindestens 60 Personen auf, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2019 vom Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gewählt werden sollen.

 

Aufstellung und Verfahren:

Insgesamt wurden von allen Bewerberinnen und Bewerbern die Fragebögen zur Prüfung der Wahlvoraussetzungen abgefordert.

 

Die insgesamt 60 Personen wurden in der beiliegenden Vorschlagsliste zusammengestellt. Auf Wunsch des Verwaltungsgerichts wurde kenntlich gemacht, welche Personen sich freiwillig zur Wahl aufstellen ließen.

 

Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die entsprechenden Vorschriften in der Verwaltungsgerichtsordnung besonders beachtet worden.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke

 

Herr BV Schröter beantragt im Namen der AfD-Fraktion gemäß § 3 i.V.m. § 48 GO eine geheime Abstimmung.

 

In geheimer Abstimmung wird die Vorlage zur Beschlussfassung mit 41 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen bei 1 ungültigen von 51 abgegebenen Stimmen beschlossen.


 
 

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