Auszug - Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von Kindertagesstätten in Britz, Buckow und Rudow  

 
 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 28.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0410/XX Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von Kindertagesstätten in Britz, Buckow und Rudow
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/JugGesJugendhilfe
  Blumenthal, Mirjam
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in der vorliegenden Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG die

Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb von vier Kinder-tagesstätten auf den Grundstücken

 

Lieselotte-Berger-Straße 39 in 12355 Berlin-Rudow,

Waßmannsdorfer Chaussee 192 in 12355 Berlin-Rudow,

Wildmeisterdamm 252in 12353 Berlin-Buckow,

Tischlerzeile 30 (tlw.)in 12351 Berlin-Britz

 

Begründung:

  1. Das Land Berlin gewährleistet eine bedarfsgerechte Förderung in der Kindertagesbetreuung und garantiert jederzeit den Nachweis eines freien und geeigneten Betreuungsplatzes (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG). Dem Jugendamt obliegt nach § 19 KitaFöG die Planungs- und Steuerungsverantwortung für die Entwicklung und Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesbetreuung. Zu den Aufgaben dieser Planungsverantwortung gehört auch, dass bei Bedarf das Jugendamt die Akquise zusätzlicher Kapazitäten aktiv unterstützt. Leistungserbringer in der Kindertagesbetreuung sind in partnerschaftlicher Zusammenarbeit überwiegend die Träger der freien Jugendhilfe.

 

  1. Um der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt das Bezirksamt Neukölln von Berlin den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Bezirk an. Nach der Kitaentwicklungsplanung 2016 bis 2019 besteht in den Neuköllner Bezirksregionen „Britz“, „Buckow“ und „Rudow“ bis Ende 2019 prognostisch ein Fehlbedarf von über 700 Betreuungsplätzen. Auf den bezirkseigenen unbebauten Grundstücken sollen deshalb insgesamt bis zu 410 zusätzliche Plätze der Kindertagesbetreuung durch anerkannte Kita-Träger der Jugendhilfe entstehen:

 

Lieselotte-Berger-Straße 39bis zu 100 Plätze Grundstück2.056 m²

Waßmannsdorfer Ch. 192bis zu  80 Plätze Grundstück1.332 m²

Wildmeisterdamm 252 bis zu  80 Plätze Grundstück2.054 m²

Tischlerzeile 30  (tlw.) bis zu 150 Plätze Grundstück3.000 m²

 

  1. Den zukünftigen Trägern der Kindertagesstätten ist an den jeweiligen Grundstücken ein entgeltliches Erbbaurecht mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren und Verlängerungsoption zu bestellen. Insoweit erfolgen die Interessenbekundungsverfahren vorbehaltlich der Zustimmung zur Bestellung der Erbbaurechte durch den Unterausschuss Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Den Trägern der Kindertagesstätten werden im Wege der Erbbaurechtsverträge alle eigentümerähnlichen Rechte und Pflichten an den Grundstücksflächen übertragen. Die Träger errichten die Gebäude als Investor und Bauherr in eigenem Namen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG

§ 19 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG)

§ 63 Abs. 2 bis 5, § 64 Abs. 2 Nr. 4 LHO i.d.F. vom 17.11.2013

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

  1. Auswirkungen auf Einnahmen

 

Für die vorstehenden Liegenschaften ist die Ermittlung des Erbbauzinses in Bezug auf die jeweilige Gemeinbedarfsfläche und einem ermäßigten Erbbauzins nach den Vorgaben der SenFin (ermäßigt = 3%) durch die SE Facility Management erfolgt. Durch die Bestellung der entgeltlichen Erbbaurechte werden lfd. Einnahmen erzielt:

 

Lieselotte-Berger-Straße 3915.420,00 €/p.a.

Waßmannsdorfer Chaussee 192 5.785,50 €/p.a.

Wildmeisterdamm 252 8.934,90 €/p.a.

Tischlerzeile 30 (tlw.)13.050,00 €/p.a.

43.190,40 €/p.a.

 

  1. Auswirkungen auf Ausgaben

 

-    Wegfall von bezirklichen Bewirtschaftungskosten für die Grundstücksflächen.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

-    Keine

 

 

 

Dr. GiffeyLiecke

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen.


 
 

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