Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0291/XX Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Titel des Bezirkshaushaltsplanes werden im Einzelnen durchgegangen. Keine Fragen zu S. 133 und S. 134. Bezüglich Titel 42811 (Entgelte der nichtplanmäßig Tarifbeschäftigten) stellt Herr Abed die Frage, wofür die Gelder im Haushaltsjahr 2016 ausgegeben wurden. Frau Dr. Giffey erklärt, dass es sich hierbei einerseits um befristete Stellen gehandelt hat, die nunmehr in den planmäßigen Haushalt überführt werden konnten, was bei der Aufstockung des Titels (planmäßige Tarifbeschäftigte) deutlich wird. Der Aufwuchs hier resultiert auch aus dem Neuzuschnitt der Abteilungen (Zuordnung der Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen).

Frau Zielisch bezieht sich auf Titel 54010. Sie bittet um eine nähere Erläuterung des Titels.

Frau Dr. Giffey erklärt, dass es sich hierbei um den Etat für Publikationen, Feste, Netzwerkarbeit handele, ein vierstelliger Betrag ist für Problemimmobilien vorgesehen, weitere Gelder stehen u.a. für die Integrationsprojekte „Stadtteilmütter“ und den Zirkus Mondeo, die Anti-Müll-Kampagne „Schön wie wir“ und auch für Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit „Grün Berlin“ im Britzer Garten zur Verfügung.

Frau Zielisch plädiert für eine vollständige Streichung der Mittel für das Projekt „Stadtteilmütter“. Sie begründet dies damit, dass eine der Dozentinnen ein Kopftuch trage. Sie sieht hierin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgesetz.

Herr Szczepanski verdeutlicht, dass es sich bei den „Stadtteilmüttern“ um ein sehr erfolgreiches, international angesehenes Projekt handelt, das einen wichtigen Beitrag zur Integration leistet. Darüber hinaus gibt es keine ungeklärte Kopftuchfrage: Das Neutralitätsgesetz gilt nur für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben.

Fr. Dr. Giffey schließt sich dem an. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Das Projekt ist eines der großen Flaggschiffprojekte der Integrationsarbeit des Bezirks: Es konnten bisher 11.000 Menschen darüber erreicht und beraten werden.

Frau Zielisch bittet um eine genauere Erläuterung zum Erfolg des Projektes.

Herr Szczepanski verweist darauf, dass es heute im Ausschuss um die Beratung der Haushaltsmittel für die Jahre 2018/2019 geht und nicht um eine inhaltliche Diskussion.

Die Vorsitzende bittet um Abstimmung bezüglich des von Frau Zielisch eingebrachten Antrags – der vollständigen Streichung des Projektes „Stadteilmütter“.

Bei einer Stimmenthaltung und einer Befürwortung wird der Antrag mit 13 Stimmen abgelehnt.

Frau Zielisch bittet um nähere Erläuterungen zu Titel 68448 „Zuschüsse für Nachbarschaftsprojekte“.

Frau Dr. Giffey erklärt, dass es sich hierbei um ein Programm im Rahmen des Masterplanes „Integration und Sicherheit“ handelt. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel fließen in unterschiedliche Integrations-/Nachbarschaftsprojekte im Bezirk; hierzu fand auch ein Interessenbekundungsverfahren in 2016 statt. Die AG Masterplan unter Leitung von Frau Krause (Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen, im Folgenden, NKF) ermittelt die Bedarfslage und stimmt über die Anträge ab. Die in 2016 und 2017 geförderten Projekte finden sich auf der Homepage https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/fluechtlingshilfe/artikel.570409.php. Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel wurden noch nicht untersetzt, hierzu bedarf es noch einer abteilungsübergreifenden Abstimmung.

Als nächstes werden die Bürgervorschläge zum Haushalt beraten. Vorschlag Nr. 33 fordert ausreichend Deutschkurse für Flüchtlinge und Nr. 34 die Berücksichtigung konfessioneller Bedürfnisse bei der Unterbringung von Flüchtlingen.

Zur Nr. 33 erläutert Frau Dr. Giffey, dass Berlin und insbesondere Neukölln führend bei den Deutschlernangeboten ist. Die VHS Neukölln hat 2016 90.000 Unterrichtsstunden durchgeführt, wobei der Zugang sich nicht von der Herkunft ableitet. Es gibt keine Einordnung nach Herkunftsland, sondern nach Sprachniveau, diese orientiert sich am Europäischen Referenzrahmen von A-C. Für Nr. 34 ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig.

Hr. Abed fragt, inwiefern die Integrationsmaßnahmen im Einzelplan zur besseren Übersicht gesondert dargestellt werden könnten.

Frau Dr. Giffey sieht dies als kontraproduktiv an. Der Anspruch des Bezirksamtes ist Integration durch Normalität. 50% der Menschen haben einen Migrationshintergrund in Neukölln, dies zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten. Alle Arbeitsbereiche des Bezirks - Bildung, Infrastruktur, Sport, Jugendangebote sind für alle relevant. Es soll keine spezielle Politik für bestimmte Gruppen, sondern für alle Neuköllnerinnen und Neuköllner gemacht werden. Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Darüber hinaus gibt es eine für alle Bezirke geltende Haushaltssystematik. Ein Antrag hätte wenig Aussicht auf Erfolg.

Frau Tanana bittet um Abstimmung zur Drs. Nr. 0291/XX Bezirkshaushaltsplan 2018/2019.

Bei fünf Enthaltungen und einer Ablehnung wird die Drucksache mit acht Stimmen dafür angenommen.


 
 

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