Auszug - Bebauungsplan XIV-108-1 („Käthe-Dorsch-Ring/Agnes-Straub-Weg“)   

 
 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 25.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0041/XX Bebauungsplan XIV-108-1
(„Käthe-Dorsch-Ring/Agnes-Straub-Weg“)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme.

 

Frau BV Fuhrmann begründet die Ausschussempfehlung.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)    Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-108-1 vom 11. Januar 2016 mit Deckblatt vom 7. Juli 2016 für die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fritz-Erler-Allee 190/194 / Agnes-Straub-Weg 2/12 und Agnes-Straub-Weg 3/5 / Neuköllner Straße 264/276A im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-108-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.2 und III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-108-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 30.11.2016

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Bei 4 Enthaltungen der AfD, gegen Nein-Stimmen der LINKEN und 1 AfD wird die Vorlage zur Beschlussfassung beschlossen.


  Beschluss: 25.01.2017 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 10.05.2017 realisiert Verantwortlich:
BA/StadtSozBüd  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 25.07.2017  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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