Drucksache - 0041/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-108-1
(„Käthe-Dorsch-Ring/Agnes-Straub-Weg“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bebauungsplan XIV-108-1 vom 11. Januar 2016 mit Deckblatt vom 07. Juli 2016 für die die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fritz-Erler-Allee 190/194 / Agnes-Straub-Weg 2/12 und Agnes-Straub-Weg 3/5 / Neuköllner Straße 264/276A im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt, ist am 07.02.2017 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 07.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 6 auf Seite 224 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs. Nr. 0041/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 21.03.2017

 

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)    Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-108-1 vom 11. Januar 2016 mit Deckblatt vom 7. Juli 2016 für die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fritz-Erler-Allee 190/194 / Agnes-Straub-Weg 2/12 und Agnes-Straub-Weg 3/5 / Neuköllner Straße 264/276A im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-108-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.2 und III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-108-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 30.11.2016

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 
 

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