Auszug - Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 01.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:14 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1516/XIX Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Wewer erinnert, dass der Antrag schon diskutiert wurde und das Bezirksamt die Situation prüfen wollte

Herr Wewer erinnert, dass der Antrag schon diskutiert wurde und das Bezirksamt die Situation prüfen wollte.

 

Herr Voskamp berichtet, dass es hier um insgesamt 630 m Straße geht, die eine Gesamtfahrbahnbreite von 21 m und einen Mittelstreifen von 3 m  hat. Es bleiben pro Seite 9 m abzüglich der 2,50 m für den ruhenden Verkehr. Es wäre möglich unter Einschränkung des Kfz- Verkehrs, die Parkflächen zu erhalten. Dann könnte man Radangebotsstreifen wie z. B. in der Werbellinstraße markieren. Nach Regelplan muss dieser 2,10 m betragen. Damit müsste man von den Fahrbahnen insgesamt 4,40 m wegnehmen, so dass ein zweispuriges Fahren nicht mehr möglich ist. Die Kosten belaufen sich auf etwa 128.000 Euro. Herr Scharmberg fragt, ob auch die Straße ausgebessert werden müsste, was Herr BzStR Blesing bestätigt. Die Kosten setzen sich nur aus einem geringen Teil aus der Markierung zusammen, sondern fließen vor allem in den Straßenbau, der zwingend notwendig ist, da die Fahrbahn marode ist. Die Asphaltreparatur kostet allein etwa 55.000 Euro. Dann muss die Ampelanlage durch die VLB angepasst werden, was in etwa 25.000 Euro kostet. Mit Baunebenkosten wie Verkehrssicherung, Baustelleneinrichtung etc. und Mehrwertssteuer kommen dann etwa 128.000 Euro zusammen. Das würde das Budget der Straßenunterhaltung erheblich belasten. Für alle Straßen und Gehwege stehen Neukölln in dem Unterhaltungstitel nur 1,8 Mio. zur Verfügung.  In diesem Jahr sind keinesfalls mehr Mittel dafür übrig.

 

Herr Mahlo fragt nach der Nutzbarkeit der Maßnahme. Herr BzStR Blesing erklärt, dass dies nur für 4 Jahre als eine Übergangslösung gelten kann, da die Straße in 2021 umgebaut wird und auch die BVG bereits signalisiert hat, die Tunneldecke der U-Bahn sanieren zu müssen.

 

Frau Emde erklärt zur Situation, dass der Radfahrer so lange gut fahren kann, solange keine Fahrzeuge in zweiter Reihe geparkt werden. Herr Voskamp erinnert, dass die Karl-Marx-Straße auch im städtebaulichen Fokus steht und jegliche Maßnahme an der Stelle nur eine Übergangslösung sein kann. Es kann nicht einfach eine Markierung aufgebracht werden, ohne die Straße an sich anzufassen. Auf Nachfrage von Frau Emde stellt Herr Voskamp klar, dass eine Maßnahme aus dem Schlaglochsanierungsprogramm keinesfalls finanziert werden kann, denn diese Maßnahmen müssen angemeldet werden und konterkarieren die Maßnahmen, für die Sanierungsmittel oder Mittel aus der Investitionsplanung zur Verfügung gestellt werden. Insoweit würde eine Ablehnung der Maßnahme durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgen. Die Anordnung der Markierung ist zudem eine Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin.

 

Herr Kupfer erklärt zur Situation, dass diese unbefriedigend ist. Herr Preuß erklärt, dass er die Maßnahme zu kostenintensiv einschätzt. Er bringt den Vorschlag, den Antrag dahingehend zu ändern, dass daraus ein Prüfauftrag entstehen soll: „ Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob die ohnehin geplante durchgängige Auszeichnung von Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen beginnend ab Hermannplatz möglichst zeitnah und nicht erst im Zuge der Umbaumaßnahmen umzusetzen ist. Die Finanzierung soll nicht zu Lasten der bezirklichen laufenden Unterhaltung gehen.“

Herr BzStR Blesing findet den Vorschlag akzeptabel, erinnert ausdrücklich an das neue Berechnungsmodell. Der Bezirk hat 200.000 Euro weniger erhalten, was bedeutet, dass wir insgesamt 10 % weniger Unterhaltungsmittel haben als die ursprüngliche Summe in den Vorjahren war.

Im Ergebnis wird der Änderungsantrag einstimmig beschlossen.

 

 

 


 
 

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