Auszug - Erhaltung des Standortes "Frauenschmiede"  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1127/XIX Erhaltung des Standortes "Frauenschmiede"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
Verfasser:1. Vonnekold, Gabriele
2. LINKE
Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Erhaltung des Standortes "Frauenschmiede"

Frau Dr. Giffey weist einleitend darauf hin, dass das Bezirksamt die Frauenschmiede für einen wichtigen Bestandteil der bezirklichen Fraueninfrastruktur hält. Insoweit besteht vom Grundsatz her Einvernehmen, dass der Standort erhalten bleiben soll. Unterschiedliche Sichtweisen gibt es jedoch hinsichtlich der Konditionen. Die von den Fraktionen der Grünen und Linken geforderte kostenfreie Überlassung ist dem Bezirksamt aus den bekannten rechtlichen Gründen nicht möglich. Das Bezirksamt wird daher in das Interessensbekundungsverfahren mit einer Mietzinsforderung in Höhe von monatlich 700 € zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung von 600 € gehen. Am Beispiel der Entgeltordnung für das Gemeinschaftshaus macht Frau Dr. Giffey deutlich, dass im Auswertungsverfahren selbst sich durchaus noch Verhandlungsspielräume und Minderungstatbestände ergeben können. Es ist allerdings nicht möglich, dies schon in der Ausschreibung zu publizieren.

 

Die Leistungsbeschreibung in inhaltlicher Hinsicht ist durch Frau Edler erfolgt. Das Angebotsspektrum soll u.a. offene Kommunikations- und Gruppenangebote, Kurse und Seminare sowie Beratungen zu unterschiedlichen Problemstellungen umfassen und die Bedarfslagen der Neuköllner Frauen berücksichtigen.

 

Das Interessensbekundungsverfahren dient dazu, die Trägerlandschaft zu eruieren. Dessen Auswertung ist dann die Grundlage für die tatsächliche Ausschreibung. Auch wenn eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden kann, so wird angesichts der erforderlichen Zeitabläufe eine Vergabe der Schmiede realistisch nicht vor Oktober 2015 möglich sein.

 

Frau Vonnekold kann sich nicht vorstellen, wie ein seriöser Träger die Aufwendungen für Miete, Betriebskosten und Mitarbeiter aufbringen soll. Für sie passt es nicht zusammen, dass das Bezirksamt  auf der einen Seite Miete und auf der anderen Seite die Vorhaltung kostenloser bzw. –günstiger Angebote fordert. Dies kann ihres Erachtens nur zu Lasten der Angebotsstruktur gehen. Dies lehnt sie ab, weil sie weder kommerzielle Angebote und lange Wartezeiten für Beratungen will. Sie reicht zwei Änderungsanträge ein.

 

Variante 1

Das Bezirksamt wird ersucht, mit einem geeigneten Träger einen Nutzungsvertrag zum Betrieb der Schmiede abzuschließen, in dem dieser sich verpflichtet, Beratungs- und Bildungsangebote sowie garantierte Öffnungszeiten kostenfrei oder zu sozialverträglichen Kosten in einem Gegenwert von mindestens 8.400 € für die Besucherinnen der Frauenschmiede zur Verfügung zu stellen und die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirks logistisch zu unterstützen. Dafür verzichtet das Bezirksamt auf die Erhebung einer Miete.

 

Variante 2

Das Bezirksamt wird ersucht, mit einem geeigneten Träger einen Nutzungsvertrag zum Betrieb der Schmiede abzuschließen. Parallel dazu ist ein Leistungsvertrag zur Erbringung von für die Nutzerinnen kostenfreien bzw. sozialverträglichen kostenreduzierten beratungs- und Bildungsangeboten und garantierten freien Öffnungszeiten abzuschließen. Die Finanzierung des Leistungsvertrages erfolgt aus den Mieteinnahmen des Nutzungsvertrages. Die Mieteinnahmen sind in voller Höhe für den Leistungsvertrag zu nutzen.

 

Frau Edler sieht sich nicht in der Lage, die Schmiede ohne zusätzliches Personal langfristig selbst zu betreiben, und plädiert insoweit für eine Übertragung an einen freien Träger. In inhaltlicher Hinsicht kann das Bezirksamt über die Leistungsbeschreibung noch immer Einfluss auf die Arbeit in der Frauenschmiede nehmen. Ihrer Berechnung nach fallen für den Träger rd. 22.000 € im Jahr an Kosten an. In Anbetracht dessen würde sie es begrüßen, wenn die Möglichkeit der Mietminderung festgeschrieben werden könnte.

 

Frau Dr. Giffey erläutert nochmals, dass die Miete nicht mit der Leistung des Trägers verrechnet werden kann. Solche Kompensationsgeschäfte sind nach der LHO genauso unzulässig wie die Ankündigung eventueller Mietminderungen im Interessensbekundungsverfahren. Das Argument, dass ein Träger noch dazuzahlen muss, wenn er die Schmiede betreiben will, hält sie für zu kurz gegriffen. Natürlich kann ein Träger sein Konzept nicht nur auf die Einnahmen aus Kursgebühren stützen. Es ist bei den freien Trägern allgemein üblich, dass sie sich über akquirierte Projekte, Fördergelder und Drittmittel unterschiedlichster Bereiche finanzieren.

 

Frau Vonnekold spricht nochmals für ihren Änderungsantrag Variante 2 aus, den sie zur Abstimmung stellt.

 

Dieser wird mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen a b g e l e h n t.

 

Sodann erfolgt eine Abstimmung über den in der letzten Sitzung eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU.

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die alte Dorfschmiede (z.B. in einem Interessenbekundungsverfahren) per Nutzungsvertrag an einem gemeinnützigen Träger, der sich „schwerpunktmäßig“ mit Frauenarbeit/-themen beschäftigt, übertragen werden kann, um den Standort als Frauenschmiede zu erhalten. Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz des Bezirksamtes.“

 

Mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen b e s c h l o s s e n.

 

2

 


 
 

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