Auszug - Regionalisierte Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 12.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0843/XIX Regionalisierte Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBürgerdienste
  Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Blesing um den derzeitigen Sachstand

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Blesing um den derzeitigen Sachstand.

 

Herr BzStR Blesing erläutert, dass es insgesamt drei rechtliche Grundlagen für die Zweckentfremdung gibt: das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, die Zweckentfremdungs-verbotsverordnung und die Ausführungsvorschriften zur Zweckenentfremdungsverbots-verordnung. Die Ausführungsvorschriften waren am heutigen Tag Thema im Rat der Bürgermeister. Die Bezirke sind jedoch derzeit noch nicht  arbeitsfähig. Wie bereits mehrfach berichtet, wurden für ganz Berlin zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots 17 Stellen zur Verfügung gestellt, davon für die Außenstadtbezirke jeweils eine und für die Innenstadtbezirke zwei Stellen. Eine zentralisierte Aufgabenwahrnehmung war lange Zeit Gegenstand der Diskussion. Im Ergebnis wird es jedoch jetzt durch das Bezirksamt Mitte keine zentralisierte Aufgabenwahrnehmung geben.

Das Bezirksamt Mitte hatte lange Zeit das Angebot gemacht, sich für eine zentralisierte Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen. Jedoch war das Angebot an die Forderung geknüpft, dass ausreichendes Personal mit Minimum 34 VZÄ genehmigt werden. Herr Staatssekretär Feiler der Senatsverwaltung für Finanzen hat sodann in der Berliner Abendschau erklärt, dass die Bezirke weitere 17 Stellen aus dem Überhang erhalten, ohne die Bezirke monetär oder stellenwirtschaftlich zu belasten. Insoweit haben die Bezirke, auch Neukölln, die Liste mit den aufgeführten 17 Überhangkräften von der Senatsverwaltung für Finanzen angefordert und abgearbeitet. Im Ergebnis waren zunächst einmal nur 14 ZeP Kräfte aufnotiert, davon drei Teilzeitbeschäftigte. Von den 11 verbliebenen blieben für Neukölln vier übrige, davon hatten zwei ZeP Kräfte bereits telefonisch abgesagt. Zwei konnten sodann zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wovon eine ZeP Kraft ausgewählt werden konnte. Herr BzStR Blesing berichtet kurz über die Personalauswahl-gespräche.  Insoweit stehen für den Bezirk Neukölln derzeit drei Stellen zur Verfügung, die die Zweckentfremdung sodann bearbeiten könnten. Das Bezirksamt hat relativ früh innerhalb der Diskussion entschieden, dass es an einer regionalisierten Aufgabenwahrnehmung nicht interessiert ist. Von 11 weiteren Bezirke haben sich drei, nämlich Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg zusammengetan und über eine eventuelle Zentralisierung der Aufgabe lockere Gespräche geführt. Diese ist aber letztlich ebenfalls nicht zustande gekommen. Es blieben acht Bezirke übrig, die vom Bezirksamt Mitten hätten betreut werden können. Es stellte sich allerdings heraus, dass die Zentralisierung nicht so gut vorbereitet war. In der dortigen Bezirksamtssitzung des Bezirks Mitte konnte kein Konsens erzielt werden. Insofern wurde nunmehr festgestellt, dass der Bezirk Mitte das Angebot nicht weiter vertritt. Der zuständige Stadtrat hat eine diesbezügliche Presseerklärung veröffentlicht. Herr BzStR Blesing trägt diese vor. Es handelt sich um eine endgültige Entscheidung. Jeder Bezirk ist nunmehr auf sich allein gestellt.

 

In Neukölln wurde die Ausschreibung zeitnah veröffentlicht, die Bewerbungsfrist lief am 06. Juni 2014 aus. Es liegen der Fachabteilung insgesamt 60 Bewerbungen vor, die nun gesichtet werden, um die Einzuladenden auszuwählen. Bis die Arbeitskräfte ihren tatsächlichen Dienst aufnehmen, wird noch etwas Zeit vergehen.

Momentan gibt es bei den gewerblichen Vermietern große Aufregung, da die Selbstanzeigen bis Ende des Monats Juli eingegangen sein müssen, um die Duldung der Zweckentfremdung für zwei Jahre zu erhalten. Das Gesetz erfasst zudem auch viele weitere wohnungsfremde Nutzungen wie Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerberaterbüros. Herr Kalusa verkündet, dass dem Bezirk derzeit insgesamt 94 Vorgänge vorliegen, davon auch einige Anträge auf Zweckentfremdung. 85 Anzeigen hinsichtlich der Gewährung des Bestandsschutzes sowie einige Fremdanzeigen sind in den 94 Vorgängen enthalten. Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Bezirk Mitte derzeit 142 Selbstanzeigen zu verzeichnen hat. Zudem berichtet er von der IHK Veranstaltung zum Thema Zweckentfremdung, dass die IHK signalisiert hat, die Gewerbetreibenden zu unterstützen. Die Bezirke rechnen daher auch mit gerichtlichen Überprüfungen in den nächsten Jahren.

 

Herr Preuß gibt den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Frau Barkusky-Fuchs fragt nach, ob es eine Ausnahmeregelung für Ärzte geben wird? Wird diesen Anträgen stattgegeben? Ist es angestrebt, in den Bezirken einheitlich zu verfahren? Herr Blesing erklärt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um ein einheitliches Verfahren bemüht sein wird. Grundsätzlich werden Arztpraxen wegen der Gesundheitsversorgung der  Bevölkerung bis zur Aufgabe der Praxis  oder Übergabe an einen Nachfolger Bestand haben. Allerdings wird es bei den Arztpraxen, die nur Privatpatienten versorgen, schwierig werden, da hier nicht die Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund steht. Wie damit umzugehen ist, wird sich zeigen. 

 

Herr Holland fragt, ob das Bezirksamt Kenntnis davon hat, ob die AV im RdB beschlossen wurde. Herr BzStR Blesing erklärt, dass er noch keine Informationen über das Ergebnis der heutigen Sitzung hat, sich jedoch der RdB - Unterausschuss Bauen, Wohnen und Verkehr mit der Vorlage beschäftigt und dieser zugestimmt hat. Insofern geht er auch im RdB selbst von einer Zustimmung aus. Herr Holland fragt zudem, ob die Genehmigung als erteilt gilt, wenn Anträge nicht bearbeitet sind? Herr BzStR Blesing erklärt, dass es sich um Anträge handelt, für die die Ferienwohnung noch gar nicht existiert. Insofern kann die Genehmigungsfiktion hier zunächst nicht wirksam werden.

Frau Stromeier fragt zu den Bewerbungen, wieso Juristen vom Bewerberverfahren ausgeschlossen werden? Sie ist der Auffassung, man müsste auch diesen die Chance geben, selbst wenn sie überqualifiziert seien. Herr BzStR Blesing unterstreicht, dass diese nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und erinnert an seinen Bericht über das Ausschreibungsverfahren. Selbstverständlich werden diese Bewerbungen wie alle anderen auch geprüft. Dennoch benötigen wir auch Dienstkräfte, die zumindest einige Erfahrung aufweisen. Herr Kalusa ergänzt, dass wir niemanden haben, der die neuen Mitarbeiter einarbeitet, insofern müssen diese auch nach dem Kriterium ausgewählt werden, dass sie schnellstmöglich mit der Arbeit am Gesetz beginnen können. Insofern muss eine sinnvolle Vorauswahl getroffen werden.

 

Frau Fuhrmann fragt nach, wie viele Wohnungen in einem Vorgang erfasst sind. Herr Kalusa berichtet, dass es sich pro Vorgang um eine Wohnung handelt. 

 

Herr Holland bedauert das Scheitern der Zentralisierung. Er zieht den Antrag im Ergebnis zurück. Herr Preuß erinnert, dass die Fraktion der Piraten nicht anwesend ist und erklärt, dass diese das Zurückziehen des Antrags nachreichen müssen. Sofern diese den Antrag aufrecht erhalten wollen, muss der Antrag nochmals aufgerufen werden.

 

Zunächst gilt der Antrag als zurückgezogen.

 

 

 

 

 


 
 

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