Auszug - Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27 für das Grundstück Kanalstraße 8 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 - "Stubenrauch-/Kanalstraße"  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 05.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0648/XIX Verlängerung der Veränderungssperre 8-61/27
für das Grundstück Kanalstraße 8 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow
im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 - "Stubenrauch-/Kanalstraße"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBA/BauNatBüD
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Für das Grundstück Kanalstraße 8 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 wird gemäß § 14 Abs

Für das Grundstück Kanalstraße 8 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-61 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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