Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Unterbringung von Flüchtlingen
Der Antrag wird zusammen mit der Großen Anfrage lfd. Nr. 12.3 DRS.Nr.: 0351/XIX beraten.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den entsprechenden Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die Aufnahme von Flüchtlingen als gesamtstädtische Aufgabe verstanden und organisiert wird.
So muss ein Konzept für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge entwickelt werden. Dabei sind die Mehrkosten für z. B. die Beschulung, die Betreuung der Kinder- und Jugendlichen sowie für Impfmaßnahmen vom Senat zu refinanzieren.
Auffanglager dürfen hier nur eine Zwischenlösung sein. Deshalb soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass dieser die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dazu verpflichtet, Wohnungen für Flüchtlinge bereitzustellen sowie mit Wohnungsbaugenossenschaften und anderen großen Vermietern Gespräche führt, wie diese zur Unterbringung von Flüchtlingen beitragen können.
Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss (ff) und den Integrationsausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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