Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieterinnen und Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres - wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg - eine Frist zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
Realisierung:
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