Die Task-Force für Integration und Unterbringung von Geflüchteten auf Senatsebene hat am 02.12.2025 empfohlen, die weiteren zehn festgelegten Wohncontaineranlagen als Standorte des WCD 2.0 Programms vorerst nicht mehr weiter zu verfolgen. Der Senat hat dazu am 10. Februar 2026 einen Beschluss gefasst.
Der hat Senat beschlossen, seinen Senatsbeschluss vom 26. März 2024 über die Festlegung zusätzlicher Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0 zur Unterbringung von Geflüchteten – mit Ausnahme des bereits am 1. Dezember 2025 neueröffneten Standortes in der Grünauer Straße 154 – auszusetzen.
Gleichzeitig hat der Senat beschlossen, dass auslaufende Verträge von bestehenden Regelunterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zur Unterbringung von Geflüchteten regelhaft bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Eine Ausnahme bilden LAF-Regelunterkünfte, die sich im Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) finden, sodass im Einzelfall auch eine längere bis unbefristete Anmietung und Verlängerung möglich ist.
Die heutige Entscheidung des Senats betrifft nicht die geplanten Bauprojekte für die Modulare Unterbringung von Flüchtlingen (MUF) der Baureihe MUF 1.0 und MUF 2.0. Diese werden vollendet. Die Planungen für weitere MUF-Programme werden fortgeführt und bei Bedarf umgesetzt.
Der Senat hat die für Soziales zuständige Senatsverwaltung beauftragt, ein engmaschiges Monitoring aufzusetzen, um frühzeitig eine Änderung der Bedarfslage feststellen zu können.