- Unterkunftsart: Wohncontainerdorf (WCD) 2.0 – einer von 16 Standorten in Berlin
- Voraussichtliche Kapazität: ca. 350 Personen (vormals 468 Personen. Reduzierung der Kapazität wegen Anpassung der Wohncontainer sowie der Außenlagen)
- Lage: Teilflächen der Parkplatzanlage, Zugang über Südseite (Quarzweg). Zufahrtswege zum Britzer Garten, Kleingartenanlagen usw. bleiben bestehen
- Drei Gebäudeteile: jeweils dreigeschossig für Schlafräume, Gemeinschaftsküchen, Bäder, Gemeinschafts- und Personalräume
- Im eingezäunten Außenbereich: Spielplatz, Fahrradständer, Grillplatz
- Fertigstellung und Inbetriebnahme: voraussichtlich Mitte 1. Quartal 2026
Informationen zum Wohncontainerstandort Sangerhauser Weg
Änderungen im Zeitplan
Nach interner Besprechungen erfolgt die Einrichtung der Baustelle voraussichtlich ab 01. September 2025. Die Nutzung sämtlicher Parkplätze ist somit voraussichtlich bis zum 31. August 2025 möglich.
Fragen und Antworten zur geplanten Unterkunft
Standort + bauliche Aspekte
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Welche Gründe haben konkret zu der Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg geführt?
Am 26.03.2024 wurde im Senat der Bau von 16 Wohncontainerstandorten beschlossen. Im Bezirk Neukölln wurde die Fläche am Sangerhauser Weg ausgewählt, weil sie sich im Eigentum des Landes Berlin befindet. Dadurch entstehen dem Land Berlin keine zusätzlichen belastenden Miet- oder Ankaufskosten.
Die Kriterien der Mindest-Grundstücksgröße und Mindest-Nutzungsdauer sind erfüllt, sodass eine wirtschaftliche Bebaubarkeit mit mehrgeschossigen Containern im Rahmen der Vorgaben des Berliner Haushalts sichergestellt werden kann. Andere geprüfte Flächen waren häufig zu klein oder nur für einen kurzen Zeitraum von max. 1-2 Jahre verfügbar, wodurch die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadt) hat – im Rahmen des QuickCheck-Verfahrens – sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens unter Anwendung von § 246 Abs. 12 BauGB, als auch die städtebauliche Eignung des Standorts zur temporären Unterbringung bestätigt.
Die Fläche ist bereits versiegelt, wodurch eine kurzfristige Bebaubarkeit/Containeraufstellung und beschleunigte Inbetriebnahme der dringend benötigten Platz-Kapazitäten gewährleistet werden können (bei unversiegelten Flächen bedarf es einer zusätzlichen Phase für gesonderte bauvorbereitende Maßnahmen und zur Erstellung von bspw. Natur- und Artenschutzgutachten). Zudem ist die Fläche nicht kontaminiert (bei Grundstücken in Gewerbegebieten häufig der Fall), sodass eine zeit- und kostenaufwändige Bodensanierung entfällt. -
Wer ist für den Bau der Geflüchtetenunterkunft am Sangerhauser Weg verantwortlich?
Der Bau einer temporären Geflüchtetenunterkunft (auf einer bereits stark versiegelten Parkplatzfläche) am Sangerhauser Weg erfolgt in Verantwortung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) bzw. der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
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Mit welchen Finanzmitteln sollen die Flüchtlingscontainer gebaut und betrieben werden?
Aufgrund der Zuständigkeit wurde die Anfrage durch die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wie folgt beantwortet:
Die Verhinderung von Obdachlosigkeit von Asylbegehrenden oder wohnungslosen Geflüchteten ist ein Anliegen des Senats. Ebenso die nachhaltige Reduzierung und mittelfristige Auflösung der prekären Unterbringung in der Notunterbringung im Ukraine Ankunftszentrum Tegel (UA TXL), die sehr kostenintensiv ist. Der Senat hat daher am
26.03.2024 die Erweiterung der Regelstruktur des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten um rund 4.500 Plätze (LAF) sowie ein Neubauprogramm für Wohncontaineranlagen mit rund 6.200 Plätzen beschlossen. Die Sicherung der Finanzierung dieser Vorhaben wurde am 12. Juni 2024 durch den Hauptausschuss im Rahmen eines Konsultationsverfahrens beschlossen, somit sind diese Vorhaben von der „Haushaltssperre“ nicht betroffen. Dieser Beschluss umfasste auch die Kosten des Betriebs der Unterkünfte sowie weiterer Dienstleistungen. -
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Bebauung des Parkplatzes?
Genehmigungsgrundlage ist § 246 Abs. 12 BauGB, der Ausnahme- und Sonderregelungen für die Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete vorsieht. Genehmigungen auf Grundlage des § 246 BauGB sind temporär und wandeln das betroffene Grundstück nicht dauerhaft in Bauland um. Die Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Bei der Fläche, auf der die geplante Geflüchtetenunterkunft errichtet werden soll, handelt es sich planungsrechtlich um eine “Fläche für das Parken von Fahrzeugen”. Die Fläche ist zwar in der vorbereitenden Bauleitplanung – dem Flächennutzungsplan – als Grünfläche ausgewiesen, jedoch durch die Bebauungspläne XIV-47c (festgesetzt 30.08.1983) und XIV-47c-1 (festgesetzt 06.09.1989) als Straßenverkehrsfläche und Flächen für das Parken von Fahrzeugen festgesetzt. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Landes Berlin (Bezirksamt Neukölln, Fachvermögen Tiefbau) und gehört nicht zum Britzer Garten.
Die Flurstücke des Sangerhauser Wegs sind von der Grundbuchpflicht befreit. Das ist im öffentlichen Straßenland auch üblich. Die Flächen befanden sich bereits damals und auch heute noch im Eigentum des Landes Berlin. Es wurde eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, für die die Herstellungs- und Unterhaltungsverpflichtung beim Land Berlin liegt.
Eine vertragliche Verpflichtung gibt es nicht. Die Flurstücke des Sangerhauser Wegs sind von der Grundbuchpflicht befreit. Das ist im öffentlichen Straßenland auch üblich. Die Flächen befanden sich bereits damals und auch heute noch im Eigentum des Landes Berlin. Es wurde eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, für die die Herstellungs- und Unterhaltungsverpflichtung beim Land Berlin liegt.
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Welche Flächen in Neukölln wurden für Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete geprüft, bevor der Sangerhauser Weg ausgewählt wurde?
Aufgrund der Zuständigkeit wurde die Anfrage durch das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wie folgt beantwortet: Im Rahmen der Akquise nach geeigneten Flächen für die Tranche des Wohncontainerdörfer 2.0-Pakets wurden zahlreiche landeseigene und private Flächen in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) geprüft. Im Bezirk Neukölln wurde dabei eine weitere (landeseigene) Fläche im südöstlichen Teil von Britz als mögliche Alternative untersucht. Nach eingehender Standortprüfung und Abstimmung mit dem Bezirk wurde entschieden, dass der Standort Sangerhauser Weg für die Errichtung einer temporären Unterkunft für Geflüchtete weiterverfolgt wird. Generell basiert diese Entscheidung jedoch auf einer umfassenden Prüfung und Bewertung verschiedener Standorte im gesamten Stadtraum von Berlin. Folgende Gründe haben dabei die Auswahl des Standorts Sangerhauser Weg im Vergleich zu möglichen Ersatzstandorten maßgeblich beeinflusst:
- Die Fläche befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, wodurch keine den Berliner Haushalt belastenden hohen Miet- oder Ankaufskosten erforderlich sind.
- Die Kriterien der Mindest-Grundstücksgröße und Mindest-Nutzungsdauer sind erfüllt, sodass eine wirtschaftliche Bebaubarkeit mit mehrgeschossigen Containern im Rahmen der Vorgaben des Berliner Haushalts sichergestellt werden kann. Andere geprüfte Flächen waren häufig zu klein oder nur für einen kurzen Zeitraum von max. 1-2 Jahren verfügbar, wodurch die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.
- Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadt) hat – im Rahmen des QuickCheck-Verfahrens – sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens unter 2 Anwendung von § 246 Abs. 12 BauGB als auch die städtebauliche Eignung des Standorts zur temporären Unterbringung bestätigt.
- Die Fläche ist bereits versiegelt, wodurch eine kurzfristige
Bebaubarkeit/Containeraufstellung und beschleunigte Inbetriebnahme der dringend benötigten Platz-Kapazitäten gewährleistet werden können (bei unversiegelten Flächenbedarf es einer zusätzlichen Phase für gesonderte bauvorbereitende Maßnahmen und zur Erstellung von bspw. Natur- und Artenschutzgutachten). Zudem ist die Fläche nicht
kontaminiert (bei Grundstücken in Gewerbegebieten häufig der Fall), sodass eine zeit- und kostenaufwändige Bodensanierung entfällt. - Die Fläche befindet sich gesamtstädtisch betrachtet inmitten bebauter Ortsteile und grenzt im Westen unmittelbar an ein Wohngebiet, sodass die sozialräumliche Einbindung der Unterkunftsbewohner*innen gegeben ist. Positiv hervorzuheben sind auch die Nähe zu Freizeit- und Erholungsflächen sowie die geringe Lärmbelastung. Dies ist bspw. bei anderen Standorten in Gewerbegebieten bzw. an stark befahrenen Straßen oder Bahnstrecken nicht selbstverständlich.
- Die Anbindung an den ÖPNV (Linienbus) und an das Berliner Radverkehrsnetz (Quarzweg als Vorrangnetz für Radverkehr) ist gegeben.
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Fallen durch die geplante Bebauung angrenzende Kleingärten weg?
Nein, durch die geplante Bebauung der Unterkunft fallen keine Kleingärten weg. Die Bebauung erfolgt auf dem abgegrenzten Gebiet des Parkplatzes am Sangerhauser Weg. Weitere Flächen sind nicht für die Bebauung vorgesehen.
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Wie wird der Einfluss auf die Immobilienwerte in der Umgebung durch die geplante Unterkunft eingeschätzt?
Die Sorgen von Immobilienbesitzern um den Wert der Immobilie sind auf den ersten Blick nachvollziehbar. Sie treten seit knapp 10 Jahren in ganz Deutschland immer wieder auf, wenn Unterkünfte gebaut oder angekündigt werden. Es sind aber in Berlin keine Untersuchungen bzw. Ergebnisse bekannt, wonach durch den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft negative Auswirkungen auf den Wert von Immobilien in der Umgebung zu verzeichnen wären. Entsprechende Untersuchungen von Online-Portalen belegen eine durchschnittliche Wertsteigerung von Immobilien in Buckow um 27,5% bei Häusern und bei Wohnungen um sogar 45,4% in den vergangenen sieben Jahren (2017-2024). Damit liegt die Wertsteigerung von Wohnungen in Buckow sogar leicht über den entsprechenden Werten im Bezirk Mitte – und insgesamt im Rahmen der Wertentwicklung in Berlin.
Der negative Einfluss einer Gemeinschaftsunterkunft auf die Wertentwicklung von Immobilien in der Umgebung wird auch von Immobilienexperten im urbanen Raum – anders als im ländlichen Bereich – als marginal bis nicht existent angesehen. Vielmehr ergeben sich entsprechende Wertsteigerungen bzw. –entwicklungen primär aus den allgemeinen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt.
Hinzu kommt, dass die Bebauung am Sangerhauser Weg temporär erfolgen soll – im Gegensatz etwa zu einem größeren Straßenbauprojekt, das dauerhaft bliebe und Immobilienwerte tatsächlich senken würde.
Insgesamt geht das Bezirksamt daher davon aus, dass der Einfluss einer neuen Gemeinschaftsunterkunft in Berlin keine relevante Rolle für die Entwicklung des Wertes privater Immobilien spielt. Gleichwohl es nicht Aufgabe des Bezirksamtes ist, Einfluss auf private Immobilienpreise zu nehmen.
Verkehr + Parkplätze
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Wie ist der Planungs- und Genehmigungsstand für die veränderte Verkehrsführung auf dem Parkplatz?
Der Umgang mit der veränderten Verkehrsführung ist im Rahmen des Verfahrens zu klären, hierzu gehört selbstverständlich die Erreichbarkeit für die Rettungsdienste sowie der Erschließung, Belieferung und der Verkehrsabwicklung. Entsprechende Planungen werden durch den Vorhabenträger durchgeführt. Genehmigungen liegen bisher nicht vor. Für den Bauantrag ist die zuständige Stelle nicht der Bezirk, sondern die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Der Bezirk hat dem Vorhabenträger in diesem Zusammenhang nahegelegt, eine Verkehrsuntersuchung zu beauftragen, welche die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Gemeinschaftsunterkunft untersuchen und Lösungen darstellen soll. Ein Sicherheitsproblem sieht der Bezirk nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. -
Werden sämtliche Parkplätze durch den Bau wegfallen?
Nein, es werden durch den Bau der Wohncontainer etwa die Hälfte der Parkplätze wegfallen. Wir befinden uns außerdem mit den zuständigen Stellen in intensiver Rücksprache zu weiteren Parkflächen. Die Zuwegung in Richtung Britzer Garten bleibt selbstverständlich erhalten. Weitere Details zur Verkehrsführung sind im Laufe der weiteren Planungen zu klären, wobei die Einschätzungen der Anrainer einbezogen werden.
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Wie wird mit fehlenden Parkplätzen bei Veranstaltungen im Britzer Garten und an Wochenenden umgegangen?
Es ist dem Bezirksamt bewusst, dass der Parkplatz für stark frequentierte Veranstaltungen und an Sommerwochenenden ausgelastet ist und dann hoher Parkdruck in den angrenzenden Straßen herrscht. An den meisten Tagen im Jahr ist der Parkplatz dagegen alles andere als ausgelastet. Mittelfristig wird der partielle Parkdruck nur über neue Mobilitätskonzepte, zusätzliche Angebote und ein verändertes Verhalten zu lösen sein. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Ordnungsamt, die des fließenden Verkehrs der Polizei.
Vieles davon liegt aber nicht im Verantwortungs- bzw. Entscheidungsbereich des Bezirksamtes, so dass es hier lediglich den Anstoß dafür geben kann. Von der Landesebene erwartet das Bezirksamt, dass es sich um eine verlässliche und gute Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr kümmert und die Voraussetzungen dafür schafft, dass es attraktive Alternativen zum Auto gibt. Gerade mit Blick auf Großveranstaltungen im Britzer Garten wird es zudem darum gehen, hier die Attraktivität der Anreise ohne eigenes Auto weiter zu stärken.
Klar ist, dass wir den motorisierten Individualverkehr nicht mehr weiter und prioritär in den Vordergrund stellen können, sondern neben dem ÖPNV auch den Fuß- und Radverkehr weiter stärken müssen. Denn wir brauchen diese Alternativen und daran arbeiten wir im gesamten Bezirk.
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Welche direkte Anbindung an den ÖPNV liegt vor?
Der Standort wird derzeit von der Buslinie 179 von 06:30 bis 09:00 Uhr sowie zwischen 13:30 und 19:00 Uhr in 15-minütiger Taktung während der Schulzeit bedient. Außerhalb dieser Zeiten fährt der Bus in 20-minütiger Taktung.
Ein Hinweis: Der Linienverlauf im Liniensteckbrief, einsehbar auf der Website der BVG, ist derzeit fehlerhaft und wird durch die BVG korrigiert.
Den korrekten Fahrplan finden Sie aber in der Fahrplanauskunft der BVG
Link zur BVG sowie an der Haltestelle selbst. -
Wie plant das Bezirksamt gemeinsam mit der BVG mögliche Verbesserungen der bestehenden Anbindungen zu erörtern?
Die schwierige Situation der BVG ist dem Bezirksamt natürlich bekannt. Zugleich entbindet diese die BVG nach Ansicht des Bezirksamtes nicht davon, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit zu überlegen, wie die bisher bestehenden Anbindungen verbessert bzw. optimiert werden können. Darüber Gespräche miteinander zu führen, hält das Bezirksamt daher für wichtig, auch wenn es natürlich nicht vorwegnehmen kann, ob und wenn ja welche Ergebnisse diese mit sich bringen werden.
Umwelt + Natur
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Liegt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umwelt-/Artenschutzprüfung vor?
Es gibt die gültigen Bebauungspläne XIV-47c (festgesetzt 30.08.1983) und XIV-47c-1 (festgesetzt 06.09.1989) mit der Festsetzung Straßenverkehrsfläche und Flächen für das Parken von Fahrzeugen. Der Bebauungsplan XIV-47c-2 (Aufstellungsbeschluss 2020) hat die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Realisierung von Geschosswohnungsbau auf Teilflächen zum Ziel, wird jedoch seit längerem nicht weiter betrieben. Es liegt daher auch keine Umweltprüfung vor.
Für die Genehmigung der Unterkunft ist kein Umwelt- oder Artenschutzgutachten erforderlich. Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB, der Ausnahme- und Sonderregelungen für die Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete vorsieht. Genehmigungen auf Grundlage des § 246 BauGB sind temporär und wandeln das betroffene Grundstück nicht dauerhaft in Bauland um. Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden im Rahmen der Genehmigungserteilung geprüft. Das LAF als Vorhabenträger hat mitgeteilt, dass Planungsbüros für eine ökologische Baubegleitung beauftragt werden. Die Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall nicht der Bezirk, sondern die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. Abschluss der Verfahrens kann dort ein Antrag zur Einsicht in den Bauantragsverfahren gestellt werden.
Für die Genehmigung der Unterkunft ist kein Bebauungsplanverfahren erforderlich, daher kann dieses auch keine Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit entfalten (siehe dazu auch Antwort auf Frage zur Rechtsgrundlage der Bebauung des Parkplatzes).
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Wird der Verlust von Grünflächen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert und gilt die Charta für das Berliner Stadtgrün für das geplante Bauvorhaben?
Bei dem Parkplatz handelt es sich um eine 11.200 m² große Fläche, die derzeit als Zufahrt und Parkplatz für den Britzer Garten genutzt wird. Der Bau einer temporären Geflüchtetenunterkunft (auf einer bereits stark versiegelten Parkplatzfläche) wird nicht die gesamte Fläche beanspruchen. Es handelt sich dabei nicht um eine unbeplante Fläche, sondern um eine planungsrechtlich festgelegte Verkehrsfläche, die zu einem großen Teil bereits versiegelt ist. Darüber hinaus soll für die Gemeinschaftsunterkunft temporär geltendes Baurecht (§ 246 BauGB) zur Anwendung kommen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht davon auszugehen, dass erhebliche planungsrechtlich relevante Eingriffe stattfinden werden.
Die Charta für das Berliner Stadtgrün formuliert Ziele, Aufgaben und Maßnahmen, die notwendig sind, um das Stadtgrün auch in einem wachsenden Berlin zu schützen, zu stärken und weiter zu entwickeln. Gleichzeitig besteht im Land Berlin unbestritten eine hohe Flächenkonkurrenz. Der Bau einer temporären Geflüchtetenunterkunft auf einer bereits stark versiegelten Parkplatzfläche steht nicht im Gegensatz zu den in der Charta formulierten Zielen.
Selbstverständlich wird sich aber dafür eingesetzt, den Eingriff in den Baumbestand sowie der Flora und Fauna auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen. Wenn Bäume gefällt werden müssen, die unter die Baumschutzverordnung fallen, sind vom Bauherrn bzw. Vorhabenträger entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen. Auf Grundlage der bisher bekannten Planungen des LAF können mögliche Eingriffe allerdings noch nicht quantifiziert werden. Die Planungen werden sich in den nächsten Wochen und Monaten schrittweise konkretisieren.
Sicherheit + Ordnung
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Wie wird die Sicherheit und Einhaltung der Regeln innerhalb der Einrichtung gewährleistet?
Die Sicherheit und Einhaltung der Regeln in der Unterkunft wird durch mehrere Maßnahmen gewährleistet. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, auf dessen Grundlage u.a. die Anzahl der Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen vor Ort bestimmt wird. Die mehrsprachig in der Unterkunft aushängende Hausordnung und das Sicherheitskonzept sind u.a. auch das Fundament für die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, Ruhezeiten und Zugangsregeln. Die Sicherstellung der Umsetzung erfolgt über den Betreiber und den Sicherheitsdienstleister der Unterkunft. Der Sicherheitsdienst der Einrichtung wird für die Anwohnerinnen und Anwohner durchgehend erreichbar sein.
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Wie wird die Sicherheit außerhalb der Unterkunft gewährleistet?
Außerhalb der Unterkunft fällt die Sicherheit in die Zuständigkeit der Polizei. Aus der Arbeit mit den bereits bestehenden 120 Unterkünften in ganz Berlin berichtet das LAF, dass es im unmittelbaren Umfeld von Unterkünften bisher keinen signifikanten Anstieg von Delikten gab.
Dies wird auch von den Polizeiabschnitten vor Ort bestätigt. Das gilt übrigens auch für solche Gemeinschaftsunterkünfte, die sich in der unmittelbaren Nähe von Kleingartenanlagen befinden. Dennoch ist Vorsorge richtig und wichtig, dementsprechend sind wir mit dem betreffenden Polizeiabschnitt im Austausch. -
Wie kann ich illegale Müllablagerungen melden?
Sie können Hinweise zur illegalen Müllablagerungen auch jetzt schon über das Portal des Ordnungsamts einreichen. Dies ist auch anonym möglich Link zum Ordnungsamt Berlin).
Außerdem steht Ihnen die App “Ordnungsamt Online” zur Verfügung Link zur mobilen App
Soziale Infrastruktur + Integration
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Ist die Schul-/ Kitaversorgung in dem Gebiet ausreichend?
Der Standort der Unterkunft weist in unmittelbarer Umgebung in Neukölln und Tempelhof-Schöneberg derzeit eine angespannte Schulplatz- und Kitasituation auf. Das Bezirksamt wird sicherstellen, dass alle Kinder, die in der Unterkunft wohnen, auch unterrichtet werden – ggf. an weiter entfernten Schulen.
Bei der Suche nach einem Kita-Platz werden Familien bei Bedarf durch die Bezirksämter Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beraten.
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Wer wird in die neue Unterkunft einziehen?
Die genaue Belegungsplanung erfolgt erst ca. 4-6 Wochen vor Inbetriebnahme der Unterkunft. Grundsätzlich kann man aber schon jetzt sagen, dass dort in der Mehrzahl geflüchtete Familien einziehen werden. Generell machen Kinder und Jugendliche stets etwa ein Drittel der Bewohnerschaft in Gemeinschaftsunterkünften aus.
Die häufigsten Herkunftsländer sind aktuell die Ukraine, Syrien und Afghanistan. Mehr Zahlen und Fakten zum Zugang von Geflüchteten in Berlin finden Sie hier.
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Wird es Begegnungsangebote geben? Wie kann ich mich engagieren?
Das Bezirksamt Neukölln wird mit integrativen Projekten die Integration der Bewohnenden im Bezirk unterstützen. Das Neuköllner Engagementzentrum (NEZ) und die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung unterstützen Sie gern darin, sich aktiv einzubringen – individuell oder als Verein. Sprechen Sie uns gerne an. Das NEZ ist über die E-Mail-Adresse info@nez-neukoelln.de erreichbar. Die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung erreichen Sie unter integration@bezirksamt-neukoelln.de .
Informationsveranstaltung
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Warum fand die Informationsveranstaltung erst im September statt, obwohl die Standorte bereits im März 2024 beschlossen wurden? Wie wird zukünftig weiter zur geplanten Unterkunft informiert?
Der Senat hat am 26.03.2024 die insgesamt 16 Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0 zur Unterbringung von Geflüchteten in Berlin festgelegt. Wohncontainerstandort am Sangerhauser Weg hat zu einem Zeitpunkt stattgefunden, an dem sowohl dem Bezirksamt als auch der Öffentlichkeit nur sehr wenige Informationen zur geplanten Bebauung vorlagen. Der Standort Sangerhauser Weg soll nach unseren Informationen voraussichtlich erst im 3. Quartal 2025 fertiggestellt und voraussichtlich im 4. Quartal in Betrieb genommen werden. Dennoch war es dem Bezirksamt in Abstimmung mit dem LAF wichtig, frühzeitig die Anwohnenden zu informieren, zumal es über den Sommer hinweg bereits viele Gerüchte gab. Deshalb ist der Zeitpunkt der Informationsveranstaltung eher als relativ früh – statt spät – einzustufen.
Als Bezirksamt sind wir sehr darum bemüht, sowohl Anwohnende als auch die sonstigen Anlieger transparent über die geplante Bebauung zu informieren, sobald neue Informationen durch die zuständigen Behörden vorliegen. Aus diesem Grund wurde diese Webseite eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert wird.Außerdem setzt sich das Bezirksamt für eine zweite Informationsveranstaltung in Kooperation mit dem LAF ein. Allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass detailliere Informationen vorliegen und die Anwohnenden dann auch belastbare Antworten auf ihre Fragen erhalten. Mit dem LAF befindet sich das Bezirksamt bereits im Austausch über das mögliche Format und den Zeitpunkt einer Veranstaltung.
Unabhängig von den Informationen im Vorfeld ist es üblich und sicherlich auch am Sangerhauser Weg so, dass vor der Inbetriebnahme ein Tag der offenen Tür durchgeführt wird, an dem Anwohnende die Gelegenheit haben, die Unterkunft zu besichtigen und sich mit relevanten Akteuren auszutauschen. Es ist erfahrungsgemäß sehr hilfreich, die Mitarbeitenden einer Unterkunft in der Nachbarschaft kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen.
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Abgeordnetenhaus - Schriftliche Anfrage zum Thema Modulare Unterkunft für Flüchtlinge Sangershauser Weg (S19 / 20 847)
PDF-Dokument - Stand: 28.11.2024
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Einwohneranfrage Drs. Nr. 1574/XXI vom 07.11.2024
PDF-Dokument - Stand: 17.01.2025
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Einwohneranfrage Drs. Nr. 1575/XXI vom 07.11.2024
PDF-Dokument - Stand: 17.01.2025
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Informationsflyer Sangerhauser Weg
PDF-Dokument (640.6 kB) - Stand: 19.09.2024
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln