Neuköllner Beirat von und für Menschen mit Behinderungen

Neukonstituierung des Beirates 2026

Weitere Informationen folgen.

Funktion und Aufgaben

Nach Paragraph 30 des Landesgleichberechtigungsgesetzes von Berlin, kurz LGBG, stellt jeder Bezirk einen Beirat für Menschen mit Behinderungen auf.

  • Der Bezirksbeirat vertritt die Interessen der Neuköllner*innen mit Behinderungen.
  • Er berät und unterstützt die Neuköllner Beauftragte für Menschen mit Behinderungen bei allem, was die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung ihrer Rechte im Bezirk betrifft.
  • Der Beirat kann dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen geben.
  • Der Beirat soll die Menschen mit Behinderungen in Neukölln in ihrer Gesamtheit vertreten.
  • Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch das Bezirksamt im Einvernehmen mit der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
  • Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.

Das ganze Gesetz können Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung nachlesen.

Die praktische Arbeit des Beirats findet bei regelmäßigen Sitzungen statt. Der Beirat kann auch Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen bilden.

Der Titel steht in weißer Schrift auf violettem Hintergrund. In der rechten unteren Ecke ist das Symbolbild des Brandenburger Tors, ebenfalls in weiß.

Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

Für das Land Berlin gibt es gemäß Paragraph 25 des LGBG den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Er berät die Senatsverwaltungen und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen

Team Inklusion

Katharina Smaldino
Pronomen: sie und ihr
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Niko Winter
keine Pronomen
Geschäftsstelle der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

Jule Steinert
Pronomen: sie und ihr
Neukölln inklusiv: Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Stabsstelle für Dialog und Zukunft

Dr. Patricia Deuser
Pronomen: sie und ihr
Leitung Stabsstelle für Dialog und Zukunft