Nach Paragraph 30 des Landesgleichberechtigungsgesetzes von Berlin, kurz LGBG, stellt jeder Bezirk einen Beirat für Menschen mit Behinderungen auf.
- Der Bezirksbeirat vertritt die Interessen der Neuköllner*innen mit Behinderungen.
- Er berät und unterstützt die Neuköllner Beauftragte für Menschen mit Behinderungen bei allem, was die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung ihrer Rechte im Bezirk betrifft.
- Der Beirat kann dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen geben.
- Der Beirat soll die Menschen mit Behinderungen in Neukölln in ihrer Gesamtheit vertreten.
- Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch das Bezirksamt im Einvernehmen mit der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
- Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Das ganze Gesetz können Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung nachlesen.
Die praktische Arbeit des Beirats findet bei regelmäßigen Sitzungen statt. Der Beirat kann auch Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen bilden.