Migrationsbeirat

Integration

Aufgaben

Der Beirat vertritt die Interessen aller im Bezirk Neukölln wohnenden Menschen mit Migrationsgeschichte. Er trägt zur politischen und sozialen Integration und zum freundschaftlichen Zusammenleben der Bevölkerung bei. Zudem fördert der Beirat die Beteiligung aller Neuköllner*innen mit Migrationsgeschichte an der kommunalen und politischen Arbeit.

Die Sitzungen des Migrationsbeirates finden in der Regel nichtöffentlichtlich statt. Über öffentliche Sitzungen entscheidet der Beirat in Form von Mehrheitsabstimmungen. Öffentliche Sitzungen werden zwei Wochen vor Sitzungsbeginn auf dieser Webseite bekannt gegeben. Wenn Sie an einer nichtöffentlichen Sitzung teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an die Geschäftsstelle des Neuköllner Migrationsbeirates. Die Mitglieder des Beirates werden dann darüber abstimmen, ob Sie an der darauffolgenden Sitzung teilnehmen können.

Mitglieder

Folgende Organisationen sind Mitglieder im Migrationsbeirat:

  • AFROTAK TV cyberNomads
  • Aufbruch Neukölln e.V.
  • CHANCE – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH
  • Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun
  • DEVI e.V
  • Give Something Back To Berlin e.V.
  • IBBC e.V.
  • ImPULS e.V.
  • MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
  • Masiyot – Bildung, Aufklärung, Kritik e.V.
  • Mernissi-de Gouges Bildungswerk gUG
  • MINCE e.V.
  • moveGLOBAL e.V.
  • Sivasli Canlar e.V.
  • Tamilisches Kulturzentrum e.V.
  • TIO e.V.
  • To Spiti – Diakoniewerk Simeon gGmbH
  • Yekmal e.V.

Geschäftsordnung des Beirates für Partizipation und Integration in Neukölln

  • Präambel

    Nach §19 Abs.1 Satz 1 PartMigG wird in jedem Bezirk ein Bezirksbeirat für Partizipation und Integration gebildet. Dessen Aufgabe ist es, das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu beraten und zu unterstützen. Der Neuköllner Beirat für Partizipation und Integration (im Folgenden: „Beirat“) fußt dabei auf den Erfahrungen des Beirates für Migrationsangelegenheiten, dessen Tätigkeit sich mit der gesetzlichen Neuregelung erledigt hat. Der Beirat ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein ausschließlich beratendes Gremium des Bezirksamtes. Seine Zusammenstellung, Ausrichtung und Zielsetzung orientiert sich an dem wandelnden Prozess der Einwanderungsgesellschaft in Neukölln.

  • Leitbild

    Der Beirat repräsentiert die Vielfalt in Neukölln. Sein Ziel ist die Förderung von Teilhabe und eines friedlichen Miteinanders in Neukölln. In seinem Handeln verpflichtet sich der Beirat der Demokratie und der Grundrechtsklarheit (1).

    Die Befürwortung einer vielfältigen und freien Gesellschaft ist Bedingung zur Teilnahme am Beirat für Partizipation.

    (1) Grundrechtsklarheit = Fähigkeit, die Grundwerte zu erklären und das Grundgesetz überzeugend zu verteidigen.
  • §1 Grundsätzliches

    1.Der Beirat ist ein unabhängiges und überparteiliches Gremium.
    2. Der Beirat vertritt die Interessen aller im Bezirk Neukölln wohnenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Diasporageschichte und fördert deren Beteiligung an der kommunalen und politischen Arbeit.
    3. Der Beirat dient der beratenden Begleitung des Bezirksamtes bei der Ausrichtung und Umsetzung von Inhalten zu Themen der Einwanderung und der Diaspora.
    4. Zur Wahrnehmung der seiner unter § 2 Abs.1 formulierten Aufgabe ist der Beirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Bezirksamtes frühzeitig zu beteiligen.
    5. Die Mitglieder des beirates verzichten friwillig auf ihr Sitzungsgeld und nehmen im Ausgleich dafür einmal jährlich an einem gemeinsamen Sommerfest teil, das nach vorheriger Absprache vom Bezirksamt Neukölln bezahlt wird.

  • § 2 Aufgaben

    1. Der Beirat berät das Bezirksamt in allen in allen Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrations- und Diasporageschichte.
    2. Der Beirat hat das Recht Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen Angelegenheiten der in Neukölln lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Diasporageschichte schriftlich über die/den Bezirksbürgermeister*in an das Bezirksamt heranzutragen.
    3. Der Beirat kann nach Maßgabe des § 9 Abs.4 BezVG eine Vertretung in die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung oder der Bezirksverordnetenversammlung entsenden. Über die Vertretung entscheidet der Beirat mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
    4. Die Geschäftsstelle der Beauftragten für Partizipation und Integration (im Folgenden Geschäftsstelle) unterstützt den Beirat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben fachlich und organisatorisch.

  • § 3 Zusammensetzung

    1. Der Beirat besteht aus maximal 20 stimmberechtigten Mitgliedern. Er besteht aus Vertretungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie aus Vertretungen, die auf Grund ihrer Kenntnisse in Fragen der Partizipation, der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte einen Beitrag zur Arbeit des Beirates leisten können und deren Zusammensetzung Mehrheitlich auch Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder Diasporageschichte besteht.
    2. Der Beirat arbeitet ehrenamtlich.
    3. Die Beiratsmitglieder werden vom Bezirksamt gewählt.

  • § 4 Vorsitz

    1. Die Wahl des Vorsitzes sowie des stellvertretenden Vorsitzes erfolgt durch den Bezirksbeirat auf Vorschlag der stimmberechtigten Mitglieder.
    2. Der Kanditat/die Kandidatin muss bei der Wahl anwesend sein. Er/Sie
    muss vorab die Bereitschaft zur Kanditatur schriftlich erklären.
    Eine Wahl in Abwesenheit ist unzulässig.
    3. Der Beirat wird von drei Vorsitzenden mit gleichen Rechten und Pflichten geleitet.
    4. Die Vorsitzenden leiten abwechselnd die Sitzungen des Beirates.
    5. Bei Abwesenheit aller drei Vorsitzenden leitet die Integrationsbeauftragte die Sitzung.
    6. Die Vorasitzenden des Migrationsbeirates können an den Sitzungen des Ausschusses für Partizipation und Integration als Sprecher:in teilnehmen. Bei erfolgter Teilnahme ist den Mitgöiedern des beirates in der darauffolgenden beirratssitzung von den besprochenen Inhalten zu berichten.

  • § 5 Arbeitsweise

    1. Der Beirat tagt in der Regel alle zwei Monate für zwei Stunden.
    2. Der Beirat ist darüber hinaus einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder oder das zuständige Bezirksamtsmitglied unter Angabe der
    Tagesordnungspunkte dies verlangt.
    3. Die/der Vorsitzende des Beirates lädt die Mitglieder des Beirates über die Geschäftsstelle schriftlich und mindestens eine Woche vor Sitzungsbeginn ein.
    4. Die Sitzungen des Beirates sind in der Regel nicht öffentlich. Über öffentliche Sitzungen entscheidet der Beirat mit einfacher Mehrheit. Öffentliche Sitzungen finden maximal einmal im Jahr zusammen mit den Mitgleidern des Ausschusses für Partizipation und Integration statt und werden zwei Wochen vor Sitzungsbeginn auf der Webseite des Neuköllner Migrationsbeirates bekanntgegeben.
    5. Anmeldungen zu öffentlichen Sitzungen sind der Geschäftsstelle des Neuköllner Migrationsbeirates vorab schriftlich mitzuteilen. Der Teilnahme von Nichtmitgliedern an Nichtöffetnlichen Sitzungen muss vorab durch die beiratsmitglieder per einfacher Mehrheit zugestimmt werden. Interessenten sind verpflichtet, eine Anfrage in Form einer E-Mail an die geschäftsstelle des neuköllner Migrationsbeirates zu senden. Sollte es bei dem Abstimmverfahren zu einer Stimmgleichheit kommen, bedeutet dies eine Ablehnung der Anfrage. Die Abstimmung zur Teilnahme von Nichtmitgliedern an Nichtöffetnlichen Sitzungen muss spätestens der Sitzung vor dem Besuch des Nicht,mitglieds erfolgen. Die Mitglieder des Neuköllner Migrationsbeirates stimmen darüber ab, ob sie and er darauffolgenden Sitzung teilnehmen können.
    6. Über die Sitzungen des Beirates ist ein Ergebnisprotokoll einschließlich
    Anwesenheitsliste zu führen. Die Geschäftsstelle stellt sicher, dass jedes Mitglied des Beirates eine Ausfertigung des Protokolls erhält.
    protokolle von öffetnlichen Sitzungen werden auf der Webseite des Neuköllner Migrationsbeirates veröffetnlicht.
    7. Zu den Sitzungen können durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwaltung, sonstige Sachverständige und Betroffene zu den Beratungen hinzugezogen werden. An den Sitzungen des Beirates nimmt das zuständige Bezirksamtsmitglied oder die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister teil.
    8. Rederecht bei den Beiratssitzungen haben die Mitglieder bzw. im Verhinderungsfall deren offiziell benannte Vertreterinnen/ Vertreter, sowie die in §5 Absatz 8 genannten Personen. Gäste haben keiin Stimmrecht. Das Rederecht kann individuell durch die/den Vorsitzende/n des beirates erteilt werden.
    9. Der Beirat sucht nach Bedarf den Austausch zu anderen Bezirksbeiräten sowie mit dem Landesbeirat.
    10. Stellungnahmen und Informationen des Migrationsbeirates werden auf der Webseite veröffetnlicht. Stellungnahmen können per Onlineabstimmung sowie in den öffentlichen und Nichtöffentlichen Sitzungen von den mitgliedern des Beirates zu Publikationen auf der offiziellen Webseite durch einfache Mehrheit freigegeben werden. Das Bezirksamt behält sich das Vetorecht vor.

  • § 6 Beschlussfähigkeit

    1. Stimmrecht in den Beiratssitzungen haben die Mitglieder bzw. im Verhinderungsfall deren Vertreterinnen/Vertreter sowie die Integrationsbeauftragte.
    2. Der Beirat ist immer beschlussfähig.
    3. Beschlüsse des Beirats bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

  • § 7 Amtszeit

    1. Die Amtszeit des Beirates ist unbefristet. Der Beirat bleibt bestehen, bis er vom Bezirksamt aufgelöst wird, um einen neuen Beirat zu wählen. Das Bezirksamt ist befugt, den Beirat jederzeit aufzulösen.
    2. Mitglieder des Beirates scheiden aus, wenn sie nicht mehr Mitglied der entsendenden Institution sind, von der Institution abberufen werden oder auf eigenen Wunsch nicht mehr an der Beiratsarbeit teilnehmen wollen. Die entsendende Institution ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Bezirksamtes eine andere als die gewählte Person oder ihre Vertretung zu entsenden.
    3. Das Bezirksamt ist berechtigt, einzelne Mitglieder wegen andauernder Untätigkeit oder bei Störung des Vertrauensverhältnisses von der Arbeit auszuschließen. Beiratsmitglieder, die dreimal unentschuldigt fehlen, können vom Beirat nach Abstimmung, ausgeschlossen werden.

  • § 8 Änderung der Geschäftsordnung

    1. Die Geschäftsordnung kann, nach vorheriger Aufnahme in die Tagesordnung, auf Beschluss des Beirates mit einfacher Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder verändert oder neu gefasst werden. Hierbei darf von den rechtlichen Vorgaben insbesondere des §19 PartMigG nicht abgewichen werden.

Sitzungskalender

Die nächsten Sitzungen des Migrationsbeirates finden statt:

Montag den 20.10.25, 17-19 Uhr im Rixdorf Salon, Rathaus Neukölln
Montag den 22.12.25, 17-19 Uhr im Rixdorf Salon, Rathaus Neukölln

Eine Teilnahme erfordert eine vorherige Anmeldung (siehe GO)

Stellungnahmen des Migrationsbeirates

  • ... zu den öffentlichen Hass- und Hetz Aufrufen von Anhängern dschihadistischer Bewegungen (28.07.2025)

    PDF-Dokument (147.8 kB) - Stand: 28.07.2025

  • ... zur aktuellen Bedrohungslage des Deutsch-Arabischen Schule Ibn Khadun e.V. (26.02.2025)

    PDF-Dokument (148.9 kB) - Stand: 26.02.2025

  • ... zur aktuellen Bedrohungslage Programmschänke Bajszel (26.02.2025)

    PDF-Dokument (151.9 kB) - Stand: 26.02.2025

  • ...zum Erstarken der AfD (24.02.2025)

    PDF-Dokument (319.0 kB) - Stand: 24.02.2025

  • ... zu rechtsextremen Hass und Hetzkampagnen der Afd und ihrer Unterstützer (05.02.2024)

    PDF-Dokument (359.1 kB) - Stand: 05.02.2024

  • ... zum Integrationsfonds (17.10.2023)

    PDF-Dokument (183.7 kB) - Stand: 17.10.2023

  • ... zur Hetze der organisation "Samidoun" gegen jüdische und israelische Menschen (12.06.2025)

    PDF-Dokument (112.0 kB) - Stand: 12.06.2023

  • ... zur Einrichtung eines "Runden Tisches" zu Rassismus gegen muslimisch (gelesene) Menschen (17.05.2023)

    PDF-Dokument (209.0 kB) - Stand: 17.05.2023

Aktuelles

Netzwerktreffen der Vorstände und Sprecher*innen der Berliner Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration

Überbezirkliches Netzwerktreffen der Vorstände und Sprecher*innen der Berliner Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration in Spandau

Am 28. Mai 2024 fand das 8. Netzwerktreffen der Vorstände und Sprecher*innen der Berliner Bezirksbeiräte für Partizipation und Integration im Rathaus Spandau statt. Der Bürgermeister Frank Bewig (CDU) und der Vorstand des Spandauer Beirates begrüßten die Vertreter*Innen aus 10 Berliner Bezirken. Themen waren u.a. Rolle und Vernetzung der Beiräte als beratende Gremien in ihren jeweiligen Bezirken, deren Teilnahme an bezirklichen Ausschüssen, die Nutzung von Geldern aus dem Berliner Integrationsfonds sowie die Gestaltung der gemeinsamen und bezirksbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Besonders hervorzuheben waren aktuell brennende Themen der Berliner Migrationsgesellschaft wie u.a. die Einführung einer Bezahlkarte, die Situation geflüchteter Menschen in Großunterkünften sowie Beschulungsmöglichkeiten für geflüchtete Kinder. Das neue Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz (kurz: PartMigG) stärkt die Rolle der bezirklichen Beiräte in ihrer Beraterfunktion, um gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens zu fördern und durchzusetzen.

Aufzeichnungen der ersten öffentlichen Sitzung des Neuköllner Migrationsbeirates vom 16.11.2023

  • Flyer Rechtsberatung im Frauencafé

    PDF-Dokument (4.3 MB)
    Dokument: Caro Leder

  • Flyer Radio Neukölln

    PDF-Dokument (3.5 MB)
    Dokument: Gemeinsam für eine bessere Zukunft e.V.

  • Einladungsschreiben Channukah zum 11.12.2023

    PDF-Dokument (8.3 MB)
    Dokument: Hillel Deutschland e.V.

  • Ergebnisprotokoll

    PDF-Dokument (435.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Neukölln von Berlin