Wir sind für Sie Ansprechpartner in allen Fragen der Zahn- und Mundgesundheit Ihres Kindes und führen in Zusammenarbeit mit der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V.) Vorsorgeuntersuchungen und individuelle Beratung von Kariesprophylaxe-Maßnahmen in Kitas, Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie in Kleinkindertagespflegestellen und Oberschulen durch.
Die Stärkung des Gesundheitsbewusstseins des Kindes und die Gesundheitsvorsorge werden explizit gesetzlich erfasst: die Gesundheitsförderung, inklusive Zahnpflege, altersgerechte Bewegung und Hygieneerziehung wurden nun explizit auch rechtlich als feste Bestandteile des Kita-Alltags normiert. Diese Maßnahmen stärken nicht nur die körperliche Entwicklung, sondern auch die Gesundheitskompetenz der Kinder. Das Zähneputzen ist damit in allen Einrichtungen verpflichtend.
Zudem ist nunmehr die Regelung der Widerspruchslösung erfolgt, da mit dem bisherigen Instrument der Einwilligung die Zielsetzung der frühkindlichen Gesundheitsförderung, insbesondere die Verbesserung der kindlichen Mund- und Zahngesundheit, nicht flächendeckend erreicht werden konnte. Damit setzen die zahnärztlichen Untersuchungen oder Gruppenprophylaxemaßnahmen nicht mehr die Einwilligung der Eltern voraus. Die Maßnahmen erfolgen, soweit die Eltern nicht widersprechen. Gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien und/oder eingeschränkten Deutschkenntnissen wurde die bisherige Einwilligungserklärung zu einer Hürde für dieses niedrigschwellige Präventionsangebot, so dass in der Folge die wichtigsten Zielgruppen nicht hinreichend erreicht werden konnten.
[vgl: KitaFöG § 1 Absatz 3 Nummer 7 und KitaFöG § 4 Absatz 4 ]