Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk, Abgrabungen, Aufschüttungen oder Wurzeltrennungen vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Unsere Aufgaben:
- Ermittlung der Ersatzpflanzung
- Bearbeitung von Schadensmeldungen aufgrund von Verkehrsunfällen
- Wert- / Schadensermittlung (Kosten des Ersatzbaumes, der Pflanzarbeit und Pflege, Risikoberechnung und Ermittlung der Herstllungsjahre)
- Kontrolle und Überwachung u.a. der Genehmigungen und Auflagen aus den erstellten Bescheiden
- Bürgerberatung zum Baumschutz und -pflege, Artenauswahl, Standortfragen
- Stellungnahmen zu Baumschutzangelegenheiten / Fachplanungen
- Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren (Erarbeitung von Vorschlägen für Ausgleichsmaßnahmen)
- Erteilung von Auflagen zum Schutz von Bäumen während Bauarbeiten nach DIN 18920 und Kontrolle
Hier geht es direkt zum ServicePortal Berlin:
Baumfällgenehmigung online beantragen:
weitere Informationen
Hinweise zum Baumschutz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode
Landesverband NABU Berlin
Umweltportal Berlin