Sachgebiet Landschaftsplanung

Unsere Aufgaben

  • Entwicklung von räumlichen Konzepten der Freiraumplanung
  • Aufstellung von Landschaftsplänen nach Berliner Naturschutzgesetz
  • Kompensationsmanagement bei Eingriffen in Natur und Landschaft

Bezirkliche Landschaftspläne

Landschaftspläne auf Bezirksebene konkretisieren das Berliner Landschaftsprogramm für einzelne Gebiete. Sie berücksichtigen die örtlichen Besonderheiten und legen fest, welche Maßnahmen vor Ort sinnvoll sind. Ziel ist es, Natur und Landschaft zu schützen und zu verbessern (§ 9 Abs. 1 Berliner Naturschutzgesetz).
Für ein bestimmtes Gebiet werden Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgelegt. Diese sind in einer Festsetzungskarte dargestellt und werden in einem Begründungstext erläutert. In der Berliner Innenstadt gibt es eine besondere Regelung zum Schutz und zur Verbesserung von grüner Infrastruktur: den Biotopflächenfaktor (BFF). Damit soll trotz dichter Bebauung ausreichende grüne Anteile im Stadtraum erhalten bleiben, um Umweltbelastungen zu reduzieren – besonders wenn bestehende Grundstücke weiter bebaut oder verdichtet werden. Die sogenannten BFF-Landschaftspläne legen für einzelne Häuserblöcke fest, wie viel Fläche begrünt sein soll. Wenn gebaut oder umgebaut wird, müssen – je nach Nutzung eines Grundstücks – bestimmte Anteile an Flächen nachgewiesen werden, die zur Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.

Was bedeutet das für Bauvorhaben?

Bei Neubauten, Umbauten oder Nachverdichtungen muss nachgewiesen werden, dass ein bestimmter Anteil der Grundstücksfläche ökologisch wirksam gestaltet ist. Dazu können beispielsweise gehören:

  • begrünte Höfe oder Freiflächen
  • Dach- und Fassadenbegrünungen
  • versickerungsfähige Flächen
  • Pflanzflächen für Bäume und Sträucher

Welche Anforderungen gelten, hängt von der jeweiligen Nutzung des Grundstücks und den Festsetzungen des Landschaftsplans ab.

Landschaftsplan XIV-L-4 „St. Jacobi-Kirchhof II“

  • Festsetzungskarte zum Landschaftsplan XIV-L-4 „St. Jacobi-Kirchhof II

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Textliche Festsetzungen zum Landschaftsplan XIV-L-4 „St. Jacobi-Kirchhof II

    PDF-Dokument (13.7 kB)

  • Rechtsverordnung zum Landschaftsplan XIV-L-4 „St. Jacobi-Kirchhof II

    PDF-Dokument (13.9 kB)

Landschaftsplan mit Festsetzungen zum Biotopflächenfaktor (BFF) BFF Landschaftsplan XIV-L-6 „Neuköllner Innenstadt“

(in Aufstellung)

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Umwelt- und Naturschutzamt Neukölln

Gradestr. 36 , 6. Etage

Verkehrsanbindungen