Möglichst kurzfristig nach der telefonischen Anmeldung übersenden Sie bitte Ihre Anmeldung mit Unterschrift des Vollmachtgebenden in Kopie.
Bei Sargbestattungen übersenden Sie vorab die Bestattungsgenehmigung in Kopie. Vor der Beisetzung muss der Friedhofsverwaltung das Original der Bestattungsgenehmigung vorliegen.
Bei Urnenbeisetzungen übersenden Sie den Urnenversandschein bzw. die Einäscherungbescheinigung falls diese Unterlage bei Ihnen eingehen sollte, ebenfalls im Original. Sofern die Friedhofsverwaltung die Aschenkapsel beim Krematorium abfordert und die Aschenkapsel direkt vom Krematorium an die Friedhofsverwaltung versendet wird, erhalten wir die Einäscherungsbescheinigung auf diesem Weg. Eine Bestattungsgenehmigung bzw. Sterbeurkunde erbitten wir als Duplikat.
Bitte reichen Sie Originalunterlagen so schnell wie möglich ein. Die Bestattung kann nicht durchgeführt werden, wenn nicht spätestens 3 Tage vor dem Bestattungstermin die nötigen Originalunterlagen in der Friedhofsverwaltung vorliegen (s. dazu § 22 Bestattungsgesetz Berlin sowie § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes).
Auf den Friedhöfen befindet sich kein Verwaltungspersonal. Zur persönlichen Übergabe von Papieren, Aschekapseln o.Ä. wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung im Hüfnerweg 39, 12349 Berlin. Von der Friedhofsverwaltung beauftragtes Personal oder Personal des übrigen Grünflächenamtes ist dazu angehalten, Unterlagen wie z.B. die Einäscherungsbescheinigung, nicht entgegenzunehmen.