Dienstags in der Zeit von 10 bis 13 Uhr können Sie folgende Bereiche im Stadtentwicklungsamt besuchen, um Ihr Anliegen zu klären:
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Bauordnungsrechtliche Beratung und Bauaufsicht
- Sie möchten einen Bauantrag stellen und sind unsicher, welche Vorschriften aus der Bauordnung für Sie gelten?
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Milieuschutz (Soziale Erhaltungsverordnung)
- Sie sind Mietende in einem Milieuschutzgebiet und möchten wissen, was Ihr*e Vermieter*in darf und was nicht? Oder Sie wollen in einem Milieuschutzgebiet bauen und fragen sich, was Sie beachten müssen?
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Sanierung (Stadterneuerung) und lebendige Zentren
- Sie wollen in einem Sanierungsgebiet bauen und fragen sich, was Sie beachten müssen?
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Planungsrechtliche Beratung
- “Bauberatung” für planungsrechtliche und städtebauliche Fragen. Sie wollen bauen und fragen sich, was Sie beachten müssen?
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Städtebauliches Erhaltungsrecht
- Sie wollen in einem städtebaulichen Erhaltungsgebiet bauen und fragen sich, was Sie beachten müssen?
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Untere Denkmalschutzbehörde
- Sie bauen am Denkmal oder in dessen Umgebung und fragen sich, was erlaubt ist?
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Wohnungsaufsicht
- Es bestehen erhebliche Mängel in Ihrer Wohnung und die Verantwortlichen kümmern sich nicht um die Instandsetzung?
Btte wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an die zuständige Ansprechperson. Alternativ können Sie die Zuständigkeit und Erreichbarkeit bei der Zentralen Auskunftsstelle unter 030-90239-3512 erfragen.
Bitte beachten Sie, dass die Kolleg*innen während der Beratungszeit telefonisch nicht erreichbar sind.
Die Abgabe von Unterlagen ist zu den üblichen Bürozeiten in der Zentralen Auskunftsstelle des Stadtentwicklungsamtes (Zimmer N 6017) möglich.