Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Familie/Umfeld sind vor allem die pädagogischen Fachkräfte und die Kita-Leitung die Handelnden. Sie kennen das Kind und die Familie. Stellen Sie als Fachkräfte Anhaltspunkte fest, die auf eine Kindeswohlgefährdung (KWG) hinweisen, wenn ein „schlechtes Bauchgefühl“ besteht: Beobachtungen, Anhaltspunkte, die ein „schlechtes Bauchgefühl“ auslösen, schriftlich festhalten. Evtl. den Berlineinheitlichen Erfassungsbogen als Reflexionsinstrument nutzen und im Team gemeinsam mit Leitung dazu austauschen und beraten.
Das trägereigene Schutzkonzept gibt Auskunft zum Verfahrensablauf.- Beratung bei der ISEF einholen
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