Ab 01.08.2023 ist die Bedarfsprüfung für Ganztagsschulen in offener Form (OGB) und für die Ganztagsschulen der gebundenen Form (GGB) entfallen. Bitte beachten Sie, dass für alle Betreuungsmodule eine rechtzeitige Antragsstellung notwendig ist.
Die eFöB ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 4-6 weiterhin kostenpflichtig. Die Höhe der Elternkostenbeteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem steuerrelevanten Brutto-Familieneinkommen des letzten Kalenderjahres. Die Höhe des Kostenbeitrags können Sie vorab mit Hilfe der unten eingestellten „Anlage zum Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG“ einschätzen. Die von uns benötigten Nachweise zum Einkommen entnehmen Sie bitte der Orientierungshilfe „erforderliche Unterlagen zum eFöB-Antrag“ und reichen diese mit der „Erklärung zur Festsetzung der Beteiligung an den Kosten“ ein.
Jeder Antrag ist bitte vollständig ausgefüllt und von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben Schulsekretariat abzugeben oder per Briefpost zu senden an:
Bezirksamt Neukölln
Jugendamt – Kindertagesbetreuung
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Persönlich erreichen Sie uns zu den telefonischen Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr. Zusätzlich können Sie uns über die Gruppenemailadresse kindertagesbetreuung@bezirksamt-neukoelln.de erreichen.
Bitte sehen Sie von einer Antragsstellung per E-Mail ab!