Ergänzende Förderung und Betreuung / eFöB (Hort)

Kinder rennen zum Eingang

Persönliche Unterstützung im FamilienServiceBüro

Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung erhalten Sie durch unser FamilienServiceBüro im Kindl Boulevard

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Zwei Brüder telefonieren, indem sie Blechbüchsen an ihre Ohren halten.

Erreichbarkeit / Telefonische Sprechstunde

Eine telefonische Sprechstunde findet Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Ihre Anfragen werden per Post, Telefon und E-Mail (Kindertagesbetreuung@Bezirksamt-Neukoelln.de ) bearbeitet. Anträge und Unterlagen können Sie zudem in die Hausbriefkästen des Rathauses einwerfen.

Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt ca. 6 – 8 Wochen.

Vertragsunterzeichnung

Informationen zur Antragstellung

Eltern, die für Ihr Kind eine ergänzende Förderung und Betreuung beantragen wollen, geben den Antrag zusammen mit allen Unterlagen in der zuständigen Grundschule ab.
Wird der Antrag nicht bereits bei der Schulanmeldung abgegeben, kann dieser bis spätestens 3 Monate vor Schuljahresbeginn (1. August des Einschulungsjahres) gestellt werden, unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind besuchen wird.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung unbedingt die Anmeldefrist!

Wir empfehlen für einen reibungslosen Übergang von der Kita zur Schule eine Antragstellung in den Monaten Januar bis März des Einschulungsjahres. Bei verspäteter Antragsstellung kann nicht gewährleistet werden, dass der gewünschte Betreuungsbeginn berücksichtigt werden kann.

Die Betreuung Ihres Kindes kann wahrgenommen werden, sobald ein Vertrag geschlossen wurde. Diesen schließen Sie entweder mit dem Kooperationspartner der Schule oder dem Jugendamt. Bitte denken Sie daran, diesen schnellstmöglich nach Anerkennung des Betreuungsbedarfes mit dem Leistungsanbieter zu schließen.

Eurostücke und Scheine

Kostenbeteiligung

Ab 01.08.2023 ist die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 3 kostenfrei.

Die eFöB ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 4-6 weiterhin kostenpflichtig. Die Höhe der Elternkostenbeteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem steuerrelevanten Brutto-Familieneinkommen des letzten Kalenderjahres. Die Höhe des Kostenbeitrags können Sie vorab mit Hilfe der eingestellten Downloads „Kostenbeteiligung MIT Ferien und Kostenbeteiligung OHNE Ferien einschätzen.
Die von uns benötigten Nachweise zum Einkommen entnehmen Sie bitte dem Download „Erforderliche Unterlagen und reichen diese mit der „Erklärung zur Festsetzung der Kosten ein. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 6 erhalten ein kostenfreies Mittagessen.

Jeder Antrag ist bitte vollständig ausgefüllt und von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben im Schulsekretariat abzugeben oder per Briefpost zu senden an:

Bezirksamt Neukölln von Berlin
GB Jugend
ZF1 – Kindertagesbetreuung
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

Zuständige Ansprechpartner:innen

  • Ansprechpartner:innen Hort

    PDF-Dokument (124.3 kB) - Stand: 2024

Anträge und Formulare

  • Anrag eFöB an der GEBUNDENEN Ganztagsschule

    PDF-Dokument (692.1 kB)

  • Anrag eFöB an der OFFENEN Ganztagsschule

    PDF-Dokument (574.4 kB)

  • Antrag eFöB Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Erforderliche Unterlagen

    PDF-Dokument (481.6 kB)

  • Erklärung zur Festsetzung der Kosten zum Ausfüllen

    PDF-Dokument (546.8 kB)

  • Erläuterungen zur Kostenfestsetzung

    PDF-Dokument (90.7 kB)

  • Kostenbeteiligung MIT Ferien

    PDF-Dokument (2.9 MB)

  • Kostenbeteiligung OHNE Ferien

    PDF-Dokument (2.9 MB)

  • Arbeitgeberbescheinigung

    PDF-Dokument (95.5 kB)

  • Arbeitsbescheinigung selbständig

    PDF-Dokument (96.1 kB)