Eltern, die für Ihr Kind eine ergänzende Förderung und Betreuung beantragen wollen, geben den Antrag zusammen mit allen Unterlagen in der zuständigen Grundschule ab. Wird der Antrag nicht bereits bei der Schulanmeldung abgegeben, ist dieser bis spätestens 30.04. des Einschulungsjahres in der Schule abzugeben, unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind besuchen wird. Bitte beachten Sie bei der Beantragung unbedingt die Anmeldefrist! Bei verspäteter Antragsstellung kann nicht gewährleistet werden, dass der gewünschte Betreuungsbeginn berücksichtigt werden kann.Die Betreuung Ihres Kindes kann wahrgenommen werden, sobald ein Vertrag geschlossen wurde. Diesen schließen Sie entweder mit dem Kooperationspartner der Schule oder dem Jugendamt. Bitte denken Sie daran, diesen schnellstmöglich nach Anerkennung des Betreuungsbedarfes mit dem Leistungsanbieter zu schließen.