Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z.B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.
Bitte wenden Sie sich bei Genehmigungen, die durch das Jugendamt zu bescheinigen sind, an die MitarbeiterInnen des Familienservicebüro.
Wichtiger Hinweis:
Zum Erteilen der Genehmigung durch das Jugendamt benötigen Sie die schriftliche Zustimmung eines Arztes, der Schule sowie beider Elternteile. Das Kind muss zur Antragstellung im Jugendamt anwesend sein.
Anträge / Download Formulare
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare