Beratung/Unterstützung junger Volljähriger bis zum 21. Geburtstag in Unterhaltsfragen
Auch als junger Volljähriger haben Sie evt. noch Unterhaltsansprüche ggü. Ihren Eltern. Vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Beratungstermin.
Wenn der Vater nicht der leibliche Vater ist (Führung der Anfechtungspflegschaft)
Wenden Sie sich an die Rechtsantragstelle Ihres zuständigen Familiengerichts.
Von dort kann für Ihr Kind ein Pfleger aus unserem Jugendamt bestellt werden.
Nachweis über Ihre alleinige elterliche Sorge (Negativbescheinigung ) als Mutter
Die Mutter des Kindes kann eine schriftliche Bestätigung erhalten, falls keine gemeinsame Sorge abgegeben oder ersetzt worden ist (Negativattest).
Was ist mitzubringen/zu übersenden ?:- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis der Mutter
Wer ist Ihr Ansprechpartner ?:
- Fr. Pooch, Sorgeregister, Tel.: +49 30 90239-3321, Kathleen.Pooch@bezirksamt-neukoelln.de
- Besteht eine Beistandschaft (siehe “Was ist eine Beistandschaft” ?) wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Beistand
Führung von Pflegschaften und Vormundschaften
Das Jugendamt übt die gesamte oder Teile der Personensorge für ein minderjähriges Kind nach einer gerichtlichen Bestellung aus. Der Vormund oder Pfleger wird dadurch zum gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes. Telefonliste der Pfleger/Vormünder
Beratung und Unterstützung bei der Wurzelsuche nach Adoption
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kollegin, Fr. Schaal,
Tel: +49 30 90239-3051,
E-Mail: Schaal@bezirksamt-neukoelln.de