Ausbauplanung Jugendfreizeitstätten
Mit dem neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetz haben sich die Grundlagen für die Planung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit verändert.
Weitere Informationen folgen in Kürze
Ausbauplanung Familienförderung
Am 1. Januar 2022 ist das Berliner Familienfördergesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird einen verbindlicher Rahmen gesetzt, der festlegt, wie viele Angebote zur Verfügung stehen sollen, damit Familien gute und verlässliche Unterstützung und Begleitung in ihrer Nähe finden.Dazu wurden verschiedene Angebotsformen definiert und ein vorläufiges Angebotsniveau festgelegt, welches bis 2026 in den Berliner Bezirken erreicht werden soll.
In der vorliegenden Ausbauplanung für den Bezirk Neukölln werden die Merkmale der einzelnen Angebotsformen erläutert und die Herleitung des angestrebten vorläufigen Angebotsniveaus beschrieben. Sodann wird der Ist-Stand im Bezirk Neukölln dargestellt. Im nächsten Schritt werden die geplanten Maßnahmen vorgestellt, die zum Erreichen des vorläufigen Angebotsniveaus geplant sind.Diese betreffen in Neukölln insbesondere die Angebotsform 1 – Einrichtungsgebundene Familienförderung bzw. Familienzentren.
In der Planung wird davon ausgegangen, dass die in Aussicht gestellten Haushaltsmittel zur Umsetzung des Familienfördergesetzes den Bezirken auch tatsächlich zu Verfügung gestellt werden und auch Neukölln, das in Relation zu anderen Bezirken ein schon weiter ausgebautes Angebot hat, davon profitieren kann.