Teilhabefachdienst Jugend

Lächelnder Junge und lächelndes Mädchen mit geistiger Behinderung in einer Rehabilitationseinrichtung

Aufgaben des Teilhabefachdienst Jugend

Der Teilhabefachdienst Jugend ist für minderjährige Kinder und Jugendliche, die in Neukölln leben und eine wesentliche geistige, körperliche und/oder sinnesspezifische Beeinträchtigung haben sowie für deren Familien zuständig.
Voraussetzung für die Zuständigkeit dieser Beratungsstelle ist die Zugehörigkeit mindestens eines Kindes der Familie zum Personenkreis der körperlich oder geistig Beeinträchtigten oder von Behinderung Bedrohten gemäß SGB IX.

Die Schwerpunkte der Arbeit bilden die Beratung, Information und die Vermittlung von Hilfsangeboten, die Krisenhilfe und der Kinderschutz.

Die für Sie zuständigen Teilhabeplaner:innen bieten Ihnen vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes Beratung in allen Fragen an, die die Probleme der Behinderung und die bestmögliche Förderung Ihres Kindes betreffen.

Sie erhalten auch Beratung und Hilfe bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Partnerschaftskonflikten, Erziehungsproblemen, auch für die Geschwisterkinder.

Die Mitarbeiter:innen arbeiten eng mit allen Fachstellen und Institutionen zusammen, die Ihr Kind betreuen.

Veränderte Sprechzeiten im Sozialpädagogischen Dienst

Telefonische Sprechzeiten
dienstags von 9-13 Uhr und
donnerstags von 16-18 Uhr

Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der oben genannten Sprechzeiten

Beratung, Information und Vermittlung bei

  • Entwicklungsverzögerung bei Kindern
  • Krankheit, Behinderung, Schulproblemen
  • Erziehungsproblemen
  • Überforderung von Eltern
  • Partnerschaftskonflikte wie Trennung, Scheidung

Unsere Hilfsangebote

  • ambulante und stationäre Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sowie Pflegegeld nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung) und dem Landespflegegeldgesetz
  • Freizeit-, Reisemaßnahmen
  • Beratung im Rahmen der Gesamtplanung/Teilhabeplanung
  • Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

So erreichen Sie uns