Wahlvorschläge (20.09.2026)

Wahlvorschläge

Seit dem 2.Oktober 2025 dürfen Wahlkreisvorschläge, Bezirkslisten und Landeslisten aufgestellt werden, da an diesem Tag die örtliche Abgrenzung der 78 Berliner Wahlkreise veröffentlicht wurde. Die Aufstellung der Bezirkswahlvorschläge (Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung) ist ebenfalls möglich.

  • Merkblatt HInweise zur Wahl 2026 (Wahlvorschläge)

    PDF-Dokument (166.4 kB)

Beteiligungsmöglichkeiten

Sie haben folgende Beteiligungsmöglichkeiten:

1. Wahlkreisvorschlag (Wahlvorschlag für die Erststimme)

Für jeden der 6 Neuköllner Wahlkreise kann jede Partei eine Person aufstellen. Es können sich auch Einzelbewerber oder Einzelbewerberinnen aufstellen. Jede Person darf nur in einem Wahlkreis antreten (§ 10 Abs. 4 und 6 LWG).

Unterstützungsunterschriften:
Die im Abgeordnetenhaus von Berlin bzw. im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE und AfD benötigen keine Unterstützungsunterschriften.

Alle anderen Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber benötigen 45 gültige Unterstützungsunterschriften.
Eine Person darf einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, sofern dieser im entsprechenden Wahlkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und zum Berliner Abgeordnetenhaus wahlberechtigt ist. Jede Person darf nur einen Wahlkreisvorschlag unterstützen.

Den Vordruck für die Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge in Neukölln erhalten Sie im Bezirkswahlamt Neukölln.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin:
Telefon: 030 903239-4484
E-Mail: bezirkswahlamtl@bezirksamt-neukoelln.de

Wahlkreisvorschläge und deren Anlagen sind spätestens bis 14.07.2026, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlleitung einzureichen.

Bitte klicken Sie für die Vorlagen für Wahlkreisvorschläge hier

  • Wahlkreisverband Neukölln (Amtsblattveröffentlichung 02.10.2025)

    PDF-Dokument (64.8 kB)

  • Karte Neukölln (Wahlkreisverband)

    PDF-Dokument (3.5 MB)

2a. Bezirksliste (Wahlvorschlag für die Zweitstimme; alternativ zur Landesliste)
Bezirkslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Je Wahlkreisverband (Bezirk) kann von jeder Partei nur eine Bezirksliste eingereicht werden. Jede Bezirksliste muss mindestens zwei Personen enthalten; die Reihenfolge muss erkennbar sein. Jede Person darf nur auf einer Bezirksliste aufgestellt sein (§ 10 Abs. 5 und 6 LWG).

Zahl der benötigten Unterstützungsunterschriften je Bezirksliste:
Die im Abgeordnetenhaus von Berlin bzw. im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE und AfD benötigen keine Unterstützungsunterschriften.

Alle anderen Parteien benötigen 185 gültige Unterstützungsunterschriften.
Eine Person darf eine Bezirksliste unterstützen, sofern diese im entsprechenden Bezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet und zum Berliner Abgeordnetenhaus wahlberechtigt ist. Jede unterstützungsunterschriftsleistende Person darf nur eine Bezirks- oder Landesliste unterstützen.
Den Vordruck für die Unterstützungsunterschriften für die Bezirksliste Neukölln erhalten Sie im Bezirkswahlamt Neukölln.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin:
Telefon: 030 903239-4484 (Mo. – Do.: 09:00 – 13:30 Uhr, Fr. 09:00 – 12:30 Uhr)
E-Mail: bezirkswahlamtl@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirkslisten und deren Anlagen sind spätestens bis 14.07.2026, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlleitung einzureichen.

Bitte klicken Sie für die Vorlagen zur Bezirksliste hier

2b. Landesliste (Wahlvorschlag für die Zweitstimme; alternativ zu den Bezirkslisten)
Landeslisten können nur von Parteien (je Partei nur eine Landesliste) eingereicht
werden. Jede Landesliste muss mindestens zwei Personen enthalten die Reihenfolge muss erkennbar sein. Jede Person darf nur auf einer Landesliste aufgestellt sein (§ 10 Abs. 5 und 6 LWG).

Unterstützungsunterschriften:
Die im Abgeordnetenhaus von Berlin bzw. im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE und AfD benötigen keine Unterstützungsunterschriften.

Alle anderen Parteien benötigen 2.200 gültige Unterstützungsunterschriften.
Eine Person darf eine Landesliste unterstützen, sofern diese in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet und zum Berliner Abgeordnetenhaus wahlberechtigt ist. Jede unterstützungsunterschriftsleistende Person darf nur eine Landes- oder Bezirksliste unterstützen.
Den Vordruck für die Unterstützungsunterschriften für die Landesliste erhalten Sie beim Landeswahlleiter.

Landeslisten und deren Anlagen sind spätestens am 14.07.2026, 18:00 Uhr, beim Landeswahlleiter einzureichen.

Bitte klicken Sie für die Vorlagen zur Landesliste hier

3. Bezirkswahlvorschlag (Wahlvorschlag für die BVV)
Bezirkswahlvorschläge können von Parteien und Wählergemeinschaften eingereicht werden. Pro Bezirk darf nur ein Bezirkswahlvorschlag eingereicht werden. Jeder Bezirkswahlvorschlag muss mindestens zwei Personen enthalten. Die Reihenfolge muss erkennbar sein. Jede Person darf nur auf einem Bezirkswahlvorschlag aufgestellt sein (§ 23 Abs. 1 und 3 LWG). Auch Unionsbürger und Unionsbürgerinnen sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar (und wahlberechtigt).

Unterstützungsunterschriften:
Die im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE und AfD sowie die in den BVVen des entsprechenden Bezirks vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.

Alle anderen Parteien oder Wählergemeinschaften benötigen 185 gültige Unterstützungsunterschriften.
Eine Person darf eine Bezirksliste unterstützen, sofern diese im entsprechenden Bezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet und zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt ist. Jede unterstützungsunterschriftsleistende Person darf nur einen Bezirkswahlvorschlag unterstützen. Den Vordruck für die Unterstützungsunterschriften für den Bezirkswahlvorschlag Neukölln erhalten Sie im Bezirkswahlamt Neukölln.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin:
Telefon: 030 903239-4484 (Mo. – Do.: 09:00 – 13:30 Uhr, Fr. 09:00 – 12:30 Uhr)
E-Mail: bezirkswahlamtl@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirkswahlvorschläge und deren Anlagen sind spätestens am 14.07.2026, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlleitung einzureichen.

Bitte klicken Sie für die Vorlagen für Bezirkswahlvorschläge hier

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters

Geschäftsstelle Wahlamt Neukölln

Öffnunsgzeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 – 13:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung