Sterbefall im Ausland
Ist ein deutscher Staatsangehöriger, der in Berlin-Neukölln wohnhaft war, im Ausland verstorben, kann der Sterbefall beim Standesamt Neukölln von Berlin beurkundet werden. Hatte der im Ausland Verstorbene keinen Wohnsitz im Bundesgebiet, kann die Beurkundung dort beantragt werden, wo der Angehörige seinen Wohnsitz hat. Die Gebühr für einen Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls beträgt 40,— Euro, sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,— Euro.
Die Beurkundung beantragen können:
Die Eltern, die Kinder, der Ehegatte bzw. Lebenspartner des Verstorbenen.
Ansprechpartner
Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter der Email: sterbe@bezirksamt-neukoelln.de. Bitte geben Sie dabei eine Rückrufnummer an.
Ihre Fragen richten Sie telefonisch bitte an (030) 90239 2227, -2684, -2993.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.