Sterbefälle

Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Die Sterbebuchabteilung des Standesamtes Neukölln von Berlin beurkundet Sterbefälle, die sich im Bezirk Neukölln ereignet haben.

Damit ein Sterbefall beurkundet wird und Sterbeurkunden ausgestellt werden können, müssen
  • entweder die Angehörigen
  • oder ein Bestatter

die notwendigen Unterlagen hier vorlegen.

Bitte beachten Sie, dass im Standesamt Neukölln ausschließlich Kartenzahlung oder kontaktlose Zahlung möglich ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Der/Die Verstorbene war ledig: Geburtsurkunde. Sie erhalten Sie beim Geburtsstandesamt.
  • Der/Die Verstorbene war verheiratet: Eheurkunde. Sie erhalten sie beim Eheschließungsstandesamt.
  • Der/Die Verstorbene war verwitwet: Ergibt sich der Tod des Vorverstorbenen Ehegatten nicht aus einer der o.g. Urkunden: Eine Sterbeurkunde. Sie erhalten sie beim Sterbestandesamt.
  • Der/Die Verstorbene war geschieden: Ergibt sich die Scheidung nicht aus einer der o.g. Urkunden: Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils. Sie erhalten sie bei dem Gericht, das die Ehe geschieden hat.
  • Besaß der/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit: Reisepass.

Ausländische Urkunden müssen im Original und in einer von einem in Berlin beeidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzung vorlegt werden.

Entscheiden Sie sich als Angehöriger, den Sterbefall selbst anzuzeigen, sind vor dem Besuch des Standesamts folgende Dinge zu erledigen:

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung bekommen Sie dort die Sterbefallanzeige und den* Leichenschauschein*, den auch in allen übrigen Fällen ein Arzt ausstellt.

Damit und nach Möglichkeit mit dem Personalausweis des Verstorbenen gehen Sie zu einem beliebigen Bürgeramt und melden den Verstorbenen/die Verstorbene ab.
Mit diesen Unterlagen und den o.g. Personenstandsurkunden sprechen Sie im Standesamt in der Sterbebuchabteilung vor und zeigen den Sterbefall an. Dort erhalten Sie dann auch den Bestattungsschein. Die Beurkundung wird bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich vorgenommen. Die Gebühren für Sterbeurkunden oder mehrsprachige Auszüge aus dem Sterberegister betragen 12,— Euro für die erste, jede weitere gleichzeitig ausgestellte 6,— Euro.

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Bitte informieren Sie sich hier.

Standesamt Neukölln

Haus 5

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