Ausländische Urkunden müssen im Original und in einer von einem in Berlin beeidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzung vorlegt werden.
Entscheiden Sie sich als Angehöriger, den Sterbefall selbst anzuzeigen, sind vor dem Besuch des Standesamts folgende Dinge zu erledigen:
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung bekommen Sie dort die Sterbefallanzeige und den* Leichenschauschein*, den auch in allen übrigen Fällen ein Arzt ausstellt.
Damit und nach Möglichkeit mit dem Personalausweis des Verstorbenen gehen Sie zu einem beliebigen Bürgeramt und melden den Verstorbenen/die Verstorbene ab.
Mit diesen Unterlagen und den o.g. Personenstandsurkunden sprechen Sie im Standesamt in der Sterbebuchabteilung vor und zeigen den Sterbefall an. Dort erhalten Sie dann auch den Bestattungsschein. Die Beurkundung wird bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich vorgenommen. Die Gebühren für Sterbeurkunden oder mehrsprachige Auszüge aus dem Sterberegister betragen 12,— Euro für die erste, jede weitere gleichzeitig ausgestellte 6,— Euro.