Bezirksamt Neukölln aktualisiert Leitfaden zum Umgang mit Obdachlosigkeit
Pressemitteilung vom 01.07.2026
Nach einem dreijährigen partizipativen Prozess hat das Bezirksamt Neukölln den aktualisierten Leitfaden zum Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum vorgelegt. Damit reagiert es auf die in 2023 aufgekommene Kritik am Leitfaden, die einen zu starken Fokus auf ordnungsbehördliche Maßnahmen nahelegte. An der Aktualisierung waren Interessenvertreter von obdachlosen Menschen und soziale Träger beteiligt.
Mit der Aktualisierung des Leitfadens wird insbesondere klargestellt, dass allein die Obdachlosigkeit kein Grund für ordnungsbehördliche Maßnahmen sein kann. Erst wenn es zu Nutzungskonflikten und erheblichen Beeinträchtigungen kommt, ist ein behördliches Einschreiten erforderlich. Anlass ist also nicht der obdachlose Mensch, sondern das zweckwidrige Verhalten. Diese Praxis hat sich in den drei Jahren der Gültigkeit des Leitfadens bereits bewährt.
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit: „Der Neuköllner Leitfaden ist ein hervorragendes Instrument, um behördliches Handeln transparent und nachvollziehbar zu machen. Alle Bezirke haben die gesetzliche Verpflichtung, auf Nutzungskonflikte in Parks, auf Spielplätzen oder im Straßenland, die sich auch durch Obdachlosigkeit und Suchterkrankungen ergeben können, zu reagieren. Dabei haben die Behörden verschiedene Zuständigkeiten und Ermessensspielräume. Der Leitfaden sorgt dafür, dass in Neukölln stets ein einheitliches Handeln gewährleistet ist und die Interessen der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen dabei nicht übersehen werden. Er sichert einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen und kann so zur Befriedung von Konflikten beitragen. Ich danke allen an der Aktualisierung Beteiligten für die spannenden Diskussionen und den Erkenntnisgewinn auf allen Seiten.“
Der Leitfaden zum Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum ist hier verfügbar.