Geflügelpest in Berlin – Maßnahmen zur Vorbeugung der Newcastle-Krankheit

Pressemitteilung vom 12.05.2026

Aufgrund der verstärkt auftretenden Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Brandenburg besteht nun auch für Berliner Geflügelhaltungen ein hohes Ansteckungsrisiko. Dazu hat das Bezirksamt Neukölln eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Für den Bezirk Neukölln gelten darum ab dem 13. Mai 2026 im Rahmen der Geflügelpest- Verordnung folgende Maßnahmen:

1. Im gesamten Gebiet des Bezirkes Neukölln von Berlin werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben verboten.

2. Alle Geflügelhalter:innen in Neukölln müssen
  • Verluste ab 3 % innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren,
  • Verluste ab 1 % innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder
  • auffällige Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme unverzüglich an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Bezirk Neukölln telefonisch (030 90239-6749) oder per E-Mail (tiergesundheit@bezirksamt-neukoelln.de) melden.

Diese Geflügelhaltungen müssen dann virologisch auf Newcastle-Disease untersucht werden.

Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Erkrankung kann bei empfänglichen Vögeln schwer verlaufen und insbesondere in Geflügelhaltungen zu hohen Verlusten führen. Von der Newcastle-Krankheit sind insbesondere Hühner und Puten betroffen.

Die Gefahr einer Infektion gilt für den Menschen als gering. Das Risiko, an der Geflügelpest zu erkranken, ist von der Virusmenge und dem individuellen Gesundheitszustand abhängig.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie
auf den Seiten des Ordnungsamtes.