Ausbruch einer Bienenseuche - Amerikanische Faulbrut im Bezirk Neukölln festgestellt

Pressemitteilung vom 06.04.2023

Am 05.04.2023 ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) der Bienen im Bezirk Neukölln an mehreren Bienenständen amtstierärztlich bestätigt worden. Es wurde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut erlassen. Diese ist auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht.

Die AFB ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die bei ungehinderter Verbreitung ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Ohne Gegenmaßnahmen würde sich die Seuche ungehindert verbreiten; allein mit konsequenten Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen kann die Krankheit eingedämmt und Schaden von den Honigbienen und der Imkerei in der Region abgewendet werden. Allein im Bezirk sind bislang etwa 450 Bienenstandorte registriert. Rund 120 davon liegen im aktuellen Sperrbezirk, welcher im Umkreis von mindestens 1 km um die Standorte der betroffenen Bienenstände eingerichtet wurde.

Alle nicht bereits registrierten Bienenhaltungen (wie auch z.B. unterjährige Ablegerstandorte, Schaukästen, o.ä) sind unverzüglich anzuzeigen!

Aktualisierung der Kontaktdaten und Angaben zur Tierhaltung

Alle Imkerinnen und Imker im Sperrbezirk sind aufgefordert binnen 14 Tagen Ihre Angaben zur Kontaktaufnahme sowie den Standorten und dem Tierbestand zu aktualisieren. Diese Aktualität der Angaben sind zur effektiven Planung und Durchführung schneller Ermittlungs- und Bekämpfungsmaßnahmen außerordentlich wichtig.

Erstanzeigen oder Änderungsmitteilungen sind in Form des ausgefüllten Formulars (https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung-vetleb/artikel.1312139.php) zur Registrierung und Aktualisierung von Angaben von Bienenhaltungen an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittel zu übermitteln.

Die zwischenzeitliche Aufgabe der Bienenhaltung kann formlos unter Angabe der Registernummer, des Vor- und Zunamens sowie der Anschrift des Bienenstandortes erfolgen.

Hinweise auf aufgegebene und unbetreute Bienenstände, verlassene und bienenzugängliche Bienenwohnungen, wie auch auf Nisthöhlen wildlebender Honigbienen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen.

Amtstierärztliche Maßnahmen im Sperrbezirk

Alle Bienenvölker, die innerhalb des festgelegten Sperrbezirks liegen, müssen durch unseren amtstierärztlichen Dienst untersucht werden. Solange der Sperrbezirk besteht, dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und keine benutzten Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden; Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden, da darüber eine Übertragung des Erregers erfolgen kann.

Das Krankheitsbild

Nur die Bienenlarven infizieren sich über Sporen eines Bakteriums (Paenibacillus larvae), die zum Tod der Larven führen. Nach dem Tod verwandeln sie sich in eine gelbbraune, immer dunkler werdende, gummiartige, stark fadenziehende Masse. Neben der fadenziehenden Masse und dem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückiges Brutnest weitere Anzeichen. Im konkreten Fall handelte es sich um den AFB Genotyp ERIC II. Da dieser die infizierten Larven besonders schnell tötet, werden gerade zu Beginn des Infektionsverlaufes erkrankte Larven von den Bienen bereits entfernt. Somit sind die zuvor geschilderten Anzeichen teilweise nur bei genauer Betrachtung des Brutbildes sichtbar.

Es ist außerordentlich wichtig, auf derartige Befallsanzeichen zu achten – der Erreger kann über Jahre im Boden oder in alten Bienenhäusern überleben, so dass eine Ansteckung immer weiter erfolgen kann.

Jeder Seuchenverdacht ist umgehend unter der Telefonnummer (030) 90239 3443 oder per E-Mail tiergesundheit@bezirksamt-neukoelln.de mitzuteilen!

Keine gesundheitliche Gefahr für Verbraucher

Die Amerikanische Faulbrut stellt keine Gefährdung für den Menschen durch den Verzehr von Honig dar. Auf keinen Fall darf jedoch Honig an Bienen verfüttert werden, da insbesondere Importhonig meist sporenbelastet sind.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 06.04.2023

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