Stellen Sie sich vor, Sie erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder auch Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Sie erhalten diese Leistungen, weil Sie darauf einen Anspruch haben. Nicht als Bittsteller, nicht als staatlichen Gnadenerweis. Sondern weil es Ihnen zusteht.
Nun kommt es vor, dass Menschen in Behörden Fehler machen. Es kommt auch vor, dass sie keine Fehler machen, Sie aber mit deren Entscheidung dennoch unzufrieden sind. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie Ihre Einwände gegen eine Entscheidung der Behörde vor einer Klage bei einem Gericht in einem Vorverfahren geltend machen, um der Behörde die Möglichkeit zu geben, ihren Fehler zu korrigieren. Das ist der sogenannte Widerspruch.
Die Behörde wird nun prüfen, ob sie einen Fehler gemacht hat. Wenn sie feststellt, dass sie einen Fehler gemacht hat, ändert sie ihre Entscheidung ganz oder teilweise ab. Das nennt man, dem Widerspruch abhelfen.
Wenn die Behörde ihre erste Entscheidung weiterhin für richtig hält, teilt sie Ihnen das mit und dann können Sie Klage beim Gericht erheben und die Entscheidung der Behörde durch einen unabhängigen Richter überprüfen lassen.
Aber halt! Nicht so schnell. Hier kickt die Bürokratie richtig rein. Bevor Sie Klage erheben können, muss (bisher) immer noch der Widerspruchsbeirat angehört werden. Er besteht aus rechtlichen Laien, die aber Erfahrung mit dem Thema haben. Beispielsweise, weil sie selber Leistungen erhalten oder viel mit Menschen arbeiten, die leistungsberechtigt sind.
Dieser Beirat kann Empfehlungen abgeben. Dafür braucht er bis zu vier Wochen. Und erst wenn diese Empfehlung abgegeben wurde, erhalten Sie eine endgültige Mitteilung der Behörde und können vor Gericht ziehen.
In den vergangenen Jahren gab es in allen Bezirken kaum eine handvoll Fälle, in denen die zeit- und kostenintensive Anhörung der Widerspruchsbeiräte zu Verbesserungen für die Antragsteller geführt hat. Das liegt vor allem daran, dass ohnehin nur bereits mehrfach geprüfte Entscheidungen überhaupt in den Widerspruchsbeirat kommen. Denn wenn die Behörde selber einen Fehler feststellt, greift die Abhilfe und der Beirat wird gar nicht beteiligt. Der einzige messbare Effekt: Sie warten länger auf eine Entscheidung.
Mit der Abschaffung der Widerspruchsbeiräte geht nichts verloren. Alle gewinnen. Und dennoch danke ich den Mitgliedern der Widerspruchsbeiräte ausdrücklich für ihre teils jahrelange Arbeit. Sie haben sich für die Leistungsberechtigten eingesetzt, sind aber immer wieder an die Grenzen dieser Beiräte gestoßen.
Berlin schließt sich damit 14 anderen Bundesländern an, die die Widerspruchsbeiräte schon länger abgeschafft haben. Das ist gelebter Bürokratieabbau. Es wurde Zeit!