Drucksache - VII/0165
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die eigene Geschäftsordnung auf der Webseite des Bezirksamtes zu veröffentlichen.
Begründung: Die Geschäftsordnung der BVV ist auf der Homepage einsehbar. Damit können sich Interessierte ein Bild verschaffen, wie die BVV grundsätzlich funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt. Für das Bezirksamt trifft das gegenwärtig nicht zu. |
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