Drucksache - VI/1015
In der Sitzung der BVV am 26.02.2009 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft überwiesen:
Drs. VI/1015 Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Nutzer von Grundstücken in Kleingartenanlagen des Bezirks bei Wahrnehmung der Verkehrsicherheitspflicht für Bäume (Waldbäume), die sich im Eigentum des Bezirks befinden, nur Ersatzpflanzungen in Form von Obstgehölzen als ½- Stamm, ¼- Stamm oder Hochstamm auferlegt werden. Auf Ersatzpflanzungen von Waldbäumen sollte auf Kleingartenflächen prinzipiell verzichtet werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 05.03.2009 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (1:11:1) die Ablehnung des Antrages. |
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