Auszug - Information über die nachteiligen Umweltwirkungen von Terrassenheizstrahlern
In folgender geänderter Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Internetpräsenz über die nachteiligen Umweltwirkungen von Gas- oder Elektro-Heizstrahlern im Außenbereich zu informieren. Daneben sollte auch über das Sicherheitsrisiko informiert werden, welches in Kombination mit Markisen und Plastikplanen auftreten kann. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 1; Enthaltung: 3 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 17.12.2015 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten (federführend) sowie an die Ausschüsse für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) und Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien (mitberatend) überwiesen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Internetpräsenz über die nachteiligen Umweltwirkungen von Gas- oder Elektro-Heizstrahlern im Außenbereich zu informieren. Daneben sollte auch über das Sicherheitsrisiko informiert werden, welches in Kombination mit Markisen und Plastikplanen auftreten kann.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 04.05.2016 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:1:3) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Internetpräsenz über die nachteiligen Umweltwirkungen von Gas- oder Elektro-Heizstrahlern im Außenbereich zu informieren. Daneben sollte auch über das Sicherheitsrisiko informiert werden, welches in Kombination mit Markisen und Plastikplanen auftreten kann. Desweiteren wird das Bezirksamt ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 1; Enthaltung: 3. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |