Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag des BzVV auf Durchführung einer offenen Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch den Bezirksstadtrat für Jugend und öffentliche Ordnung wird
Frau Astrid Grabner
als beratendes Mitglied des JHA und
Frau Solveig Krolinski
als stellvertretendes beratendes Mitglied des JHA berufen. Frau Astrid Grabner: Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 2; Enthaltung: 2.
Frau Solveig Krolinski: Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 2; Enthaltung: 1.
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