Auszug - Sicherung und Nutzung des ehemaligen Bärenquell-Geländes  

 
 
30. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 04.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0723 Sicherung und Nutzung des ehemaligen Bärenquell-Geländes
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0029/04/17
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, BauStadtOrd
Verfasser:Axel W. SauerteigHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht in MdV
   Beitritt:PIRATEN

Herr Sauerteig erklärt für den Antragsteller, dass die derzeitige Situation sehr unbefriedigend ist und das Gelände nicht ausreichend abgesichert ist

Herr Sauerteig erklärt für den Antragsteller, dass die derzeitige Situation sehr unbefriedigend ist und das Gelände nicht ausreichend abgesichert ist.

Frau Löbl erläutert, dass durch den Eigentümerwechsel noch etliches offen ist: es gib noch keinen Investor und kein Konzept. Es werden zwei Hauptlinien zur Entwicklung verfolgt: Gewerbe GE oder Baumarkt SO. Wohnnutzung ist ausgeschlossen, vor allem aufgrund der Konflikte der benachbarten Nutzungen: Bhkw und Baumarkt. Dem Eigentümer sind seine gesetzlichen Pflichten zur Sicherung des Objektes bekannt und es gibt wöchentliche Gespräche mit ihm.

Herr Worm fragt nach, welche Sicherungsmaßnahmen bei dem Denkmalensemble möglich sind?
Antw.: Herr Hölmer erläutert das Verfahren zur Ersatzvornahme, dies ist an diesem Objekt jedoch nicht nötig, da der Eigentümer mitarbeitet und den Sicherungsmaßnahmen nachgekommen ist.

Frau Stantien bittet darum zu klären, was der Antrag bewirken soll, da das Bezirksamt ja intensiv im Gespräch mit dem Eigentümer ist und das Gelände inzwischen gesichert ist.

Herr Welters fragt, welches Verwaltungshandeln angeregt werden kann? Zudem müssen für eine Wohnnutzung FNP und Sanierungsziele geändert werden und das Gelände aus dem Industrieflächensicherungsprogramm entlassen werden.

Der Antrag wird vertagt auf Wunsch des Antragstellers.


 
 

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