Auszug - Straßenausbaubeitragsgesetz, Ausführung Straßenausbau in der Mozartstraße (dazu auch Brief der Eigentümer an Stadtrat beachten)
Es wird beklagt, dass wegen fehlender Poller die Straße kurz nach Fertigstellung beschädigt wurde, die Zufahrten überfahren werden und der Wendehammer beparkt wird, Wasser nicht abfließt und Risse in der Fahrbahn auftreten. Herr Hölmer:
Herr Sauerteig weist darauf hin, dass zukünftig auch Parkverkehr von Bussen aus dem Sportbetrieb stattfinden wird. Herr Abo Bakr bekräftigt, dass der Ausschuss die preiswerte Variante beschlossen hat, um die Eigentümer finanziell nicht zu belasten. An vielen Straßen im Bezirk gäbe es einen ähnlichen Ausbau ohne Beanstandungen. Er habe verhindert, dass dort Poller gesetzt werden, da ein Präzedenzfall geschaffen werde. Frau Meißner weist darauf hin, dass bei den erwähnten Straßen die Versickerungsstreifen mit Schotter befestigt sind und so von den Autofahrern auch als Parkstreifen und Ausweichstreifen benutzt werden können. Es sollte geprüft werden, ob Poller unbedingt zielführend sind und die Straße nicht dafür zu eng ist. Herr Welters empfiehlt, dass durch organisatorische Maßnahmen gesichert wird, dass der Randstreifen nicht überfahren wird und die Wendeschleife zum Wenden erhalten bleibt. Ein anwesender Eigentümer schlägt vor, die Versickerungsstreifen, wo möglich teilweise zu verfestigen und an anderen Stellen Poller zu setzen. Die Grundstückszufahrten sollten durch Poller geschützt werden. Im oberen Bereich könnten die Versicherungsmulden entfallen. Herr Abo Bakr erläutert, dass die aufgetretenen Risse offensichtlich Baumängel sind, die Randstreifen wären nicht zum Auffahren gedacht und nicht besonders behandelt. Trotzdem dürften die Kanten nicht brechen. Das wird geprüft, Mängel werden beseitigt. Herr Welters schlägt vor, der Stadtrat solle mit seiner Verwaltung Lösungsvorschläge erarbeiten und umsetzen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die derzeitigen Missstände zu beheben bzw. zu mildern. Das kann durch Verdichtung nicht benötigter Sickerungsmulden erfolgen bzw. teilweise durch Setzen von Pollern u.a. an den Grundstückszufahrten. Die Baumängel, wie z.B. die Risse sind weiterzuverfolgen und abzustellen. Wiedervorlage im Ausschuss: Februar |
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