Auszug - Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI-15  

 
 
16. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 7
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 28.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Aussprache:

Aussprache:

Frau Zehrer: Es geht ihr um die lfd. Nr. 979. Im Beschluss 236/12/07 geht es um die Einrichtung einer ehrenamtlichen Naturschutzwacht. Der Beschluss wurde im Ausschuss für Umwelt, Grün und Immobilien nach Vorstellung durch den Antragssteller ohne weitere Aussprache und ohne Stellungnahme des Bezirksstadtrates einstimmig angenommen. Die Empfehlung des Ausschusses wurde dann über die Konsensliste am 01.11.2007 durch die BVV angenommen. Deshalb verwundere der vorliegende Schlussbericht. Die einstimmige Beschlusslage sollte dem Bezirksamt zumindest den Versuch einer Umsetzung Wert sein. Der Schlussbericht stellt mehr die Antwort auf eine Kleine Anfrage dar, in der nach der Meinung des Bezirksamtes gefragt werde. Es wird die Rückstufung in einen Zwischenbericht beantragt. Herr Leiß: Die Linksfraktion schätzt die Begründung einer Nichtumsetzung für überzeugend ein, ihn persönlich insbesondere der Vergleich mit den anderen Bezirken. Er bitte um Anerkennung als Schlussbericht.

Abstimmung Umwandlung in ZB: Mit 32 Stimmen wird die Umwandlung mehrheitlich beschlossen.

Herr Förster: Er möchte nur den Hinweis an das Bezirksamt geben, welches in der lfd. Nr. 954, 9. Zwischenbericht zum Gedenken an die Opfer der SED-Diktatur, die beiden Gebäude vertauscht hat. Die AOK ist nicht im Rodelbergweg 6, sondern in der Gutenbergstraße und die genannte Hausverwaltung befindet sich im Rodelbergweg. Mit dem Hinweis soll nur ein evtl. Befestigen der geplanten Gedenktafel am falschen Ort verhindern. Mehr Sorgfalt bei den Berichten wäre wünschenswert.

BzVV: Das Bezirksamt hat den Hinweis aufgenommen. Es wird um die Zusendung eines korrekten Berichtes gebeten.

Der BzVV stellt die Kenntnisnahme der Mitteilungen des Vorstehers unter Berücksichtung der Rückstufung und des Hinweises von Herrn Förster fest.

 


 


 
 

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