Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2017
im Kapitel 4042 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel 67104 T Stationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII
innerhalb Berlins
bis zur Höhe von 3.720.000,00 €,
bei Titel 67156 T Tagesgruppen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 305.000,00 €
und
bei Titel 67187 T Einsatz von Erziehungsbeiständen und
Betreuungshelfer/innen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 237.000,00 €
werden genehmigt.