Drucksache - 0436/XX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2017
im Kapitel4042Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel67153 TEingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII innerhalb Berlins
bis zur Höhe von678.000,00 EUR
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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