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Inhaltsspalte
Fachbereich Straßenverkehrsbehörde

Der Straßenverkehrsbehörde obliegt die Gewährleistung eines sicheren Straßenverkehrs im sog. untergeordneten Straßennetz. Dazu gehört die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen dauerhafter oder vorübergehender Art (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherung und Kennzeichnung von Baustellen usw.), die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für straßenverkehrsrechtlich relevante Vorhaben und die Festlegung allgemeiner oder personenbezogener Schwerbehindertenparkplätze usw.
Dienstgebäude "Webtower"
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Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde:
Anordnen von
- (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferungen usw.
- Überholverboten
- Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
- Parkraumbewirtschaftungsgebieten
- Fußgängerzonen
- Taxiständen
- Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
- Schwerbehindertenparkplätzen
- Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
- Maßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz
Ausnahmegenehmigungen, z.B. für
- Straßenhandel
- Schankvorgärten
- Informationsstände
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot für Lkw
- das Parken von Fahrzeugen von Betrieben in Parkraumbewirtschaftungsgebieten (siehe Hinweis unten!)
Weitere Aufgaben
- Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Ausnahmegenehmigungen nach der Ferienreiseverordnung
- Rahmenanordnung im Vereinfachten Verfahren für kurzfristige Baustellen auf Geh- und Radwegen und für die Aufstellung von vorübergehenden Haltverboten für Umzüge, Ladetätigkeiten u.ä.
- Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Hinweis:
Für Verkehrsmaßnahmen im sog. übergeordneten Straßennetz ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Zu diesen Hauptverkehrsstraßen gehören in Spandau beispielsweise die Heerstraße, die Seegefelder Straße, der Altstädter Ring und die Gatower Straße.
Online-Verfahren für die Anordnung von Arbeitsstellen nach § 45 Abs. 6 StVO
Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:
- wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Die Anordnungen sind zu befolgen und Lichtzeichenanlagen (Ampeln) zu bedienen.
Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie die Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO beantragen.
Online-Verfahren für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes
- Aufstellen von Infoständen
- Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen
- Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen
- Materiallagerung
- Straßenhandel.
Handwerkerparkausweis für Parkraumbewirtschaftungsgebiete
Informationen und Antragsunterlagen für den Handwerkerparkausweis erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift: 13578 Berlin
- Tel.:
- (030) 90279 3387
- Fax:
- (030) 90279 2069
Geschäftszimmer
Frau Jentsch
- Raum:
- 503
- Tel.:
- (030) 90279 2721
- Fax:
- (030) 90279 2016
-
E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
Weitere Hinweise
Amtsleiter Straßen- und Grünflächenamt
Herr Spiza
Fachbereichsleiter Straßenverkehrsbehörde
Herr Lengert
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