Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:
- wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Die Anordnungen sind zu befolgen und Lichtzeichenanlagen (Ampeln) zu bedienen.
Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie die Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO beantragen.