Ukraine

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Energiesparen

Fachbereich Straßenverkehrsbehörde

Achtung Baustelle

Der Straßenverkehrsbehörde obliegt die Gewährleistung eines sicheren Straßenverkehrs im sog. untergeordneten Straßennetz. Dazu gehört die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen dauerhafter oder vorübergehender Art (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherung und Kennzeichnung von Baustellen usw.), die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für straßenverkehrsrechtlich relevante Vorhaben und die Festlegung allgemeiner oder personenbezogener Schwerbehindertenparkplätze usw.

Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde:

Anordnen von

  • (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferungen usw.
  • Überholverboten
  • Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
  • Parkraumbewirtschaftungsgebieten
  • Fußgängerzonen
  • Taxiständen
  • Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
  • Schwerbehindertenparkplätzen
  • Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
  • Maßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz

Ausnahmegenehmigungen, z.B. für

  • Straßenhandel
  • Schankvorgärten
  • Informationsstände
  • Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot für Lkw
  • das Parken von Fahrzeugen von Betrieben in Parkraumbewirtschaftungsgebieten (siehe Hinweis unten!)

Weitere Aufgaben

  • Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Ausnahmegenehmigungen nach der Ferienreiseverordnung
  • Rahmenanordnung im Vereinfachten Verfahren für kurzfristige Baustellen auf Geh- und Radwegen und für die Aufstellung von vorübergehenden Haltverboten für Umzüge, Ladetätigkeiten u.ä.
  • Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Hinweis:

Für Verkehrsmaßnahmen im sog. übergeordneten Straßennetz ist die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Zu diesen Hauptverkehrsstraßen gehören in Spandau beispielsweise die Heerstraße, die Seegefelder Straße, der Altstädter Ring und die Gatower Straße.

Online-Verfahren für die Anordnung von Arbeitsstellen nach § 45 Abs. 6 StVO

Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:

  • wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
  • ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
    Die Anordnungen sind zu befolgen und Lichtzeichenanlagen (Ampeln) zu bedienen.

Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie die Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO beantragen.

Online-Verfahren für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes

Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für folgende Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes beantragen:
  • Aufstellen von Infoständen
  • Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen
  • Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen
  • Materiallagerung
  • Straßenhandel.
Muster Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis für Parkraumbewirtschaftungsgebiete

Informationen und Antragsunterlagen für den Handwerkerparkausweis erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten

Montag, Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Dienstgebäude "Webtower"

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