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Der Straßenverkehrsbehörde obliegt die Gewährleistung eines sicheren Straßenverkehrs im sog. untergeordneten Straßennetz. Dazu gehört die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen dauerhafter oder vorübergehender Art (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherung und Kennzeichnung von Baustellen usw.), die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für straßenverkehrsrechtlich relevante Vorhaben und die Festlegung allgemeiner oder personenbezogener Schwerbehindertenparkplätze usw.
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Postanschrift: 13578 Berlin
Frau Jentsch