![Jemand schiebt eine Bankkarte in einen Geldautomaten, auf dem Display kann zwischen verschiedenen Sprachen gewählt werden](/imgscaler/1yK3RjZHvrj4Z-FBk_eBBR1d3s6NLfh3QbBtkrOOn64/r4zu3/L3N5czExLXByb2QvZm90b2xpYS9tZW5zY2hlbi9mb3RvbGlhXzYwNzg5MDYxX2RlbnlzX3ByeWtob2Rvdi5qcGc.jpg?ts=1700119206)
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Bild: Amt für Soziales
Aufgrund der starken Preissteigerungen bei den Betriebskosten können in expliziten Ausnahmefällen diese vom Amt für Soziales übernommen werden. Informieren Sie sich bitte über die Regelungen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales oder laden Sie sich den Flyer der Senatsverwaltung zur Übernahme von Wohn- und Heizkosten herunter.
Der Flyer gibt unter anderem Antworten auf Fragen zu den tatsächlichen Aufwendungen, angemessenen Kosten, Regelungen bei Härtefällen, rund um den Umzug, sowie bei Mietschulden.
PDF-Dokument (493.9 kB)
- Stand: Dezember 2023
Dokument: Senatsverwaltung für Soziales
tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.
PDF-Dokument (138.2 kB)
Amt für Soziales
Postanschrift:
13578 Berlin