Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen

Bildausschnitt: Person in Rollstuhl vor einem Zug

Teilhabefachdienst – Amt für Soziales für Menschen mit Behinderung

Der Teilhabefachdienst Spandau unterstützt erwachsene Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Erwachsene. Wir informieren Sie über Leistungen der Eingliederungshilfe und unterstützen bei Bedarf bei der Antragsstellung.

Was bedeutet Teilhabe für Erwachsene?

Teilhabe bedeutet, dass erwachsene Menschen mit Behinderungen ihr Leben möglichst selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehören zum Beispiel der Bereich Tagesstruktur, Wohnen, soziale Beziehungen sowie kulturelles und gesellschaftliches Leben.

Information und Beratung zu Teilhabeleistungen

Der Teilhabefachdienst berät Leistungsberechtigte und Bezugspersonen persönlich, vertraulich und kostenfrei. Von der ersten Information bis zur Entscheidung begleiten wir Sie durch das Antragsverfahren der Eingliederungshilfe.

Eingliederungshilfe kann für Erwachsene gewährt werden, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung besteht oder droht und dadurch die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich eingeschränkt ist. Es ist Ziel die Einschränkungen zu mindern und die Eigenverantwortung zu stärken.

Wo wird Eingliederungshilfe erbracht?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene werden möglichst wohnortnah erbracht. – Zum Beispiel im eigenen Wohnraum, in betreuten Wohnformen, in tagesstrukturierenden Angeboten oder im sozialen Umfeld.

Unser Anspruch

Wir verstehen uns als kompetente Ansprechstelle für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Unser Handeln orientiert sich an Ihren individuellen Lebenssituationen, Wünschen und Zielen – mit dem Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Video: Der Teilhabefachdienst stellt sich vor (2025)

Teilhabefachdienst - Amt für Soziales Spandau

Formate: video/youtube

Video: Der Teilhabefachdienst stellt sich vor in DGS (2025)

Teilhabefachdienst - Amt für Soziales Spandau in DGS

Formate: video/youtube

  • Antrag auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

    PDF-Dokument

  • Broschüre zum Bundesteilhabegesetz

    PDF-Dokument (3.1 MB)

  • Broschüre zum Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache

    PDF-Dokument (732.6 kB)

Leitung

Fachbereichsleitung
Fr. Dombek
Zimmer 601
Tel: (030) 90279 – 3548
E-Mail

EH 1 (A – K)

Fr. Brockmöller
Zimmer 319
Tel: (030) 90279 – 6563
E-Mail

EH 2 (L – Z)

Fr. Nioch
Zimmer 318
Tel: (030) 90279 – 2977
E-Mail

Sprechzeiten

  • Di von 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Für alle anderen Arbeitstage (außer Mittwoch) können Sie mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren.

Zuständigkeiten

  • Telefonliste Soz 11 und 12

    Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen

    PDF-Dokument (395.7 kB) - Stand: November 2024

Fahrverbindungen

U-Bahn Rathaus Spandau
U7

S-Bahn Spandau
S3, S9

Bus Rathaus Spandau
130, 134, 135, 136, 137, 237, 337, 638, 671, M32, M36, M37, M45, X33, X36, X37, N7, N30, N34

Datenschutzhinweise

Bezirksamt Spandau

Amt für Soziales

Postanschrift
13578 Berlin