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Fragen und Antworten zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Spandau

Ein Faltblatt mit den nachfolgenden Fragen und Antworten kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

  • Faltblatt Beteiligung in Spandau

    PDF-Dokument (709.0 kB)

  • Was bedeutet Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Spandau?

    Sie reden bei Veränderungen in Spandau mit.
    Wenn sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen, können sie die Planungen des Bezirksamts beeinflussen. Zum Beispiel sagen sie, was sie bei der Neugestaltung eines Parks wichtig finden. Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird manchmal Öffentlichkeitsbeteiligung
    oder Partizipation genannt.

    Alle Bezirksbewohnerinnen und -bewohner können
    • sich über öffentliche Vorhaben informieren,
    • Beteiligungsmöglichkeiten fordern
    und in einigen Fällen
    • Ratschläge geben oder
    • Entscheidungen treffen.
  • Warum ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wichtig?

    Sie wissen oft am besten, was in Spandau gebraucht wird.
    Projekte des Bezirksamts haben Auswirkungen auf das Wohn-, Lebens- und Arbeitsumfeld. Daher ist es wichtig, dass die Erfahrungen und Vorstellungen der Spandauerinnen und Spandauer bei der Planung bspw. städtebaulicher Projekte berücksichtigt werden.

  • An wen kann ich mich im Bezirksamt wenden, wenn ich mich dafür interessiere?

    Wenden Sie sich an die Kontaktstelle Beteiligung.
    Die Kontaktstelle beantwortet Fragen zu Beteiligung und berät bei der Anregung von Beteiligung. Mit Anliegen, die keine Beteiligungsverfahren zum Ziel haben, wenden Sie sich an das Bürgertelefon 115 und bei Eingaben oder Beschwerden an das BVV-Büro: (030) 90279-2404.

  • Wie erfahre ich von Beteiligungsmöglichkeiten?

    Durch die Vorhabenliste.
    Die Beteiligungsmöglichkeiten werden in der sogenannten Vorhabenliste veröffentlicht. In der Liste werden bezirkliche Projekte beschrieben. Außerdem werden Beteiligungsmöglichkeiten auf verschiedenen Wegen bekannt gemacht: Aushänge, Zeitungen, etc.

  • Wo finde ich die Vorhabenliste?

    Sie finden die Liste auf www.spandau.de und im Rathaus.
    Die Vorhabenliste können Sie sowohl in Papierform als auch digital einsehen. Sie liegt unter anderem im Bezirksamt bei der Kontaktstelle Beteiligung aus. Darüber hinaus ist sie auf der Internetseite des Bezirks zu finden und auf der Plattform mein.Berlin.de eingepflegt.

  • Wie kann ich mich an bezirklichen Vorhaben beteiligen?

    Kommen Sie zu Veranstaltungen oder machen Sie auf www.mein.berlin.de mit.
    Die Möglichkeit, sich bei bezirklichen Verfahren zu beteiligen, wird immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Vorhabenbeschreibung veröffentlicht. Zeit und Ort werden u.a. über die Internetlinks in der Vorhabenliste, Aushänge oder Postwurfsendungen kommuniziert. Es reicht in der Regel, der Einladung zu folgen. In einigen Fällen kann eine Anmeldung erforderlich sein.

  • Ich finde zwar ein Projekt auf der Vorhabenliste, aber eine Beteiligung der Einwohnerschaft ist dort nicht vorgesehen. Was mache ich, wenn ich trotzdem eine Beteiligung für notwendig halte?

    Rufen oder e-mailen Sie die Kontaktstelle an.
    Sie können ein Beteiligungsverfahren anregen. Entweder durch eine formlose Anfrage, einen Beteiligungsantrag, einen Einwohnerantrag oder ein Bürgerbegehren. Die Kontaktstelle berät Sie dabei.

  • Ich finde ein mir bekanntes Projekt gar nicht auf der Vorhabenliste. Was mache ich, wenn ich mich beteiligen will?

    Kontaktieren Sie die Kontaktstelle.
    Auch hier können Sie sich an die Kontaktstelle wenden. Es ist möglich, dass das Projekt noch nicht auf der Liste steht und die Kontaktstelle das Vorhaben mit aufnehmen kann.

  • Wie läuft ein Beteiligungsverfahren konkret ab?

    Sie sprechen mit anderen Spandauerinnen und Spandauern und der Verwaltung.
    Das kann unterschiedlich ablaufen: Es gibt vielfältige Formen der Beteiligung, bspw. Versammlungen, Befragungen und Ideenwerkstätten. In der Regel tauschen Sie sich mit anderen Einwohnerinnen und Einwohnern und der Verwaltung aus. Nähere Informationen zu dem jeweiligen Beteiligungsverfahren werden auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de veröffentlicht.

  • Werde ich nur nach meiner Meinung gefragt oder kann ich auch Entscheidungen treffen?

    Manchmal können Sie über Ihre Ideen sprechen und manchmal mitentscheiden.
    Entscheiden Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit den zuständigen Expertinnen und Experten, handelt es sich um „Mitentscheidung“. In anderen Fällen werden Bürgerinnen und Bürger zu Rat herangezogen, aber die Entscheidungen werden von den Expertinnen und Experten in den Fachämtern getroffen. Wie genau Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, hängt unter anderem von der Stufe der Beteiligung ab (Information, Konsultation, Mitentscheidung, Entscheidung) und wird in der jeweiligen Vorhabenbeschreibung festgehalten.

  • Ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern immer möglich?

    Nein, in einigen Fällen nicht.
    Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern geschieht in vielen Vorhaben des Bezirks. Insbesondere in der Stadtplanung und der Freiraumplanung ist Beteiligung die Regel, aber auch in anderen Bereichen wie dem Naturschutz oder der Sportentwicklung findet sie statt. Beteiligung ist in manchen Fällen, z.B. im Bereich ordnungsrechtlicher Maßnahmen, nicht möglich.

  • Was passiert mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren?

    Die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens können in die Planung einfließen. Wie dies geschieht, wird vorab festgelegt und erklärt.
    Sie können in die Vorhabenplanung einfließen. Der Umgang mit den Ergebnissen der Beteiligung hängt zum einen von der Stufe der Beteiligung ab wird vorab angekündigt. Zum anderen legen die Expertinnen und Experten der Fachämter im Bezirksamt den Gestaltungsspielraum, abhängig von gesetzlichen Regelungen und Umsetzbarkeit, fest.

Spandauer Rahmenkonzept

Das Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen wurde am 05.10.2021 durch das Bezirksamt beschlossen. Es definiert Qualitätsanforderungen, zeigt Möglichkeiten der Beteiligung auf und beschreibt Prozesse, mit denen sowohl die landesweiten Leitlinien zur Beteiligung umgesetzt als auch Ressourcen des Bezirks integriert werden. Das Konzept wurde gemeinsam von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit erarbeitet, sodass die Erfahrungen aus jahrelanger Beteiligung in Spandau eingeflossen sind.

Was ist aus der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung geworden?

Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung wurde in “Kontaktstelle Beteiligung” umbenannt, um ihre direkte Erreichbarkeit für Spandauerinnen und Spandauer zu betonen.
Die zum Download verfügbare Version des Rahmenkonzepts enthält noch die vorherige Bezeichnung.

  • Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen

    PDF-Dokument (900.4 kB)

Landesweite Leitlinien

2019 wurden durch den Senat landesweite Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung beschlossen. Sie sehen u.a. bezirkliche Anlaufstellen vor, die mittlerweile die Bezeichnung “Raum für Beteiligung” tragen. In Spandau ist das die “Kontaktstelle Beteiligung”. Den Text der Leitlinien, das dazugehörige Umsetzungskonzept und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Raums für Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Faltblatt mit Fragen und Antworten zu Beteiligung in Spandau

  • Faltblatt zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen
  • Faltblatt zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen
  • Faltblatt zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen
  • Faltblatt zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen
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