Die Stürme vom 23.06.2025 und 26.06.2025 sind vorbei, doch es besteht weiterhin Gefahr!
Lose Äste und beschädigte Bäume stellen nach wie vor Gefahrenquellen dar. Es gilt daher, unnötige Wege zu meiden, insbesondere auch durch Grünanlagen und Friedhöfe sowie Wälder, weil überall mit herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen zu rechnen ist.
Seien Sie bitte vorsichtig und aufmerksam, achten Sie auch auf andere, die Hilfe benötigen!
Nehmen Sie Rücksicht auf Helferinnen und Helfer sowie auf alle Rettungskräfte, die für unsere Sicherheit im Bezirk Spandau unterwegs sind.
Sturmschäden auf öffentlichen Flächen
Das Straßen- und Grünflächenamt bearbeitet in Zusammenarbeit mit beauftragten Dienstleistern die umfassenden Sturmschäden im öffentlichen Raum. Bereits nach dem ersten Sturm vom 23.06.2025 konnten bis zum zweiten Schadensereignis am 26.06.2025 nicht alle Schäden aufgrund der hohen Fallanzahl abschließend bearbeitet werden. Daher werden derzeit Schulhöfe, Kinderspielplätze, Friedhöfe sowie die öffentlichen Straßen prioritär abgearbeitet.
Eine Auskunft, wann genau welche Straßen und Bereiche bearbeitet werden, kann derzeit leider nicht gegeben werden. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Nachfragen ab.
Sollten Sie Schäden an Bäumen im öffentlichen Raum (öffentliche Grünanlagen, Spielplätze und Straßen) im Verwaltungsbezirk Spandau feststellen, melden Sie diese bitte per E-Mail an das Straßen- und Grünflächenamt.
Das Straßen- und Grünflächenamt wird alle Meldungen aufnehmen, entsprechend priorisieren und abarbeiten. Wir bitten vorab um Verständnis, dass die Abarbeitung aufgrund der Vielzahl der jetzt schon eingegangenen Meldungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
Insgesamt werden die Aufräumarbeiten im öffentlichen Raum voraussichtlich noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Hinweis zu Sturmschäden auf privaten Flächen:
Bei Schäden an Bäumen auf privaten Grundstücken ist das Straßen- und Grünflächenamt nicht zuständig.
Falls Sie geschützte Bäume oder Teile von solchen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr beseitigen müssen, ist dies nach § 4 Abs. 5 der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO) gegenüber der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen per E-Mail an das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt.