Volksbegehren „Berlin autofrei“ für ein Berliner Gesetz zur gemeinwohlorientierten Straßennutzung
sowie
Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ für ein Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen
Diese Volksbegehren finden in der Zeit vom 09.01.2026 bis 08.05.2026 statt.
Die Zustimmung zu den Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und -bögen, die in den amtlichen Auslegungsstellen oder von der jeweiligen Trägerin des Volksbegehrens außerhalb der amtlichen Auslegungsstellen während der entsprechenden Eintragungszeit bereitgehalten werden (freie Sammlung).
Weitere Informationen zu den Volksbegehren sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter: Abstimmungen
veröffentlicht.
Außerdem kann jede stimmberechtigte Person persönlich, telefonisch, schriftlich, mit Telefax oder elektronisch bei einem Bezirkswahlamt einen amtlichen Unterschriftsbogen anfordern.