OE Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination

Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) sieht in § 3(3) für jeden Bezirk eine “Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination” (Planungs- und Koordinierungsstellen) vor, die direkt dem für das Gesundheitswesen zuständigem Bezirksamtsmitglied zugeordnet sind.
Der Planungs- und Koordinierungsstelle sind folgende Aufgabengebiete zugeordnet: Psychiatrie, Suchthilfe und Suchtprävention, Altenhilfe und Gesundheitsförderung.