
Bild: BA Spandau OE QPK
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) sieht in § 3(3) für jeden Bezirk eine “Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination” (Planungs- und Koordinierungsstellen) vor, die direkt dem für das Gesundheitswesen zuständigem Bezirksamtsmitglied zugeordnet sind.
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