Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Spandau

Euroscheine und Münzen

Die Mittel für 2025 sind vollständig ausgeschöpft. Weitere Anträge können nicht bearbeitet werden!

Sondermittel der BVV sollen unvorhergesehene „Notfälle“ bei Vereinen und gemeinnützigen Trägern lindern helfen. Die Zuschüsse können von Vereinen oder Bürgerinitiativen aller Art beantragt werden.

Sondermittel werden ausschließlich für bezirkliche Aktivitäten genehmigt. Die BVV prüft jeden Antrag und holt eine Stellungnahme des Bezirksamtes ein.

Gleichwohl gelten die haushaltsrechtlichen Anforderungen:

  • Die Zwecke müssen im erheblichen Interesse des Bezirks Spandau liegen.
  • Für begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Damit ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich. Auch ein erteilter Auftrag macht den Sondermittelantrag vor Freigabebescheid unwirksam.

Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln (Zuschuss) sollte mindestens vier, besser sechs Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden und zwar

  • schriftlich (nutzen Sie die folgenden Formulare!),
  • mit genauer Beschreibung des Notfalls sowie der geplanten Maßnahme,
  • unter Angabe des regelmäßig zu erbringenden (finanziellen) Eigenanteils an der Projektdurchführung,
  • mit Nennung des Zuschussbedarfs (maximal ein Zehntel der jährlich von der BVV zu vergebenden Mittel; seit 2010: 2.500 Euro),
  • (zwingend) mit jeweils drei Kostenvoranschlägen für jede Position der geplanten Ausgaben (bei Personalkosten ist der jeweilige Stundensatz und die Anzahl der Stunden anzugeben).

Grundsätzlich kann jede Begünstigte (Verein, Initiative) innerhalb eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten.

Nur vollständige Anträge (inkl. Kostenvoranschlägen) werden an das Bezirksamt zur Stellungnahme weitergeleitet.

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Sondermitteln trifft die Bezirksverordnetenversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung und Beauftragte (HPR).

Zuwendungen an juristische Personen werden veröffentlicht.

Die Angabe der Registrierungsnummer (nur juristische Personen) bei der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Anmeldung: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz/transparenzdatenbank/index.cfm?dateiname=start_cfm&anwender_id=5&login=transparenz) ist erforderlich. Zuwendungen an juristische Personen dürfen grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn diese in die Veröffentlichung folgender Angaben im Internet eingewilligt haben: Name und Postanschrift des Zuwendungsempfängers, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung.

Die Veröffentlichung von Zuwendungen an juristische Personen erfolgt zum 30.06. des Folgejahres in der zentralen Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin. Zuwendungen an natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden pro Politikbereich, Kapitel und Titel in je einer Summe veröffentlicht.

  • Sondermittelantrag Word-Dokument

    DOC-Dokument (93.5 kB)

  • Sondermittelantrag PDF-Dokument

    PDF-Dokument (193.1 kB)

Seit 2009 sind alle Zuwendungen des Landes Berlin in einer Zuwendungsdatenbank bei der Senatsverwaltung für Finanzen erfasst.