Im Jahr 2009 unterschrieb Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (abgekürzt: UN-BRK). Mit dieser Unterschrift sichert Deutschland die Stärkung der Rechte für Menschen mit Behinderungen zu. Menschen mit einer Behinderung sollen selbst bestimmt Leben können und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Dies kann durch Barrierefreiheit sowie inklusiven Gestaltungen erreicht werden.
Mit dem Projekt spandau inklusiv wird die UN-BRK, anhand von Aktionen auf kommunaler Ebene umgesetzt. Zu einem soll der Bezirk sowie das Bezirksamt für Bürgerinnen und Bürger, ob mit oder ohne Behinderung, durch inklusive sowie barrierefrei Gestaltung zugänglich und nutzbar gemacht werden. Zum anderen wird mit spandau inklusiv die gesetzliche Vorgabe des Landesgleichberechtigungsgesetztes (LGBG) nämlich einer Koordinierungsstelle für Inklusion (Artikel 16 ff) umgesetzt.
Hier erhalten Sie einen Überblick von Beispielen zum erfolgreich umgesetzten Aktionen .